Eine Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirche. Sie ist vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben. Die MAV unterliegt eigenen Gesetzen. Im Bereich der evangelischen Kirche dem Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche und Diakonie (MVG-EKD) und im Bereich der katholischen Kirche und Caritas der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die Mitglieder der MAV üben ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus. |
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