TITELTHEMA DSGVO IM ARBEITSVERHÄLTNIS
Arbeitnehmerrechte im Datenschutz
Zeitschrift
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»Computer und Arbeit« gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Interessenvertretungen gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG, § 44 Abs. 2 BPersVG und den entsprechenden Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze sowie § 179 Abs. 8 SGB IX.
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