Mitbestimmung


Sie ist der stärkste Hebel eines Betriebsrats – die Mitbestimmung. Erfahren Sie, ob und wie Sie dieses Werkzeug bei allen sozialen Angelegenheiten, bei Einstellung, Kündigung, Versetzung und Arbeitszeit kraftvoll einsetzen.

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Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


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Mitbestimmung - Rechtsprechung

Mitbestimmungspflicht bei Dienstwagen

24. März 2023 | Regelungen zu Dienstwagen, die bestimmten Beschäftigten auch zur Privatnutzung überlassen werden, sind mitbestimmungspflichtig. Geht es allerdings um reine Ausgleichzahlungen für die Privatnutzung, besteht kein Mitbestimmungsrecht –so das LAG Nürnberg. [...] mehr
31. Januar 2023 | Der Betriebsrat darf bei Eingruppierungen im Betrieb mitbestimmen. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich dabei auf alle Faktoren, die für die Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers mitentscheidend sind. [...] mehr

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Mitbestimmungspflicht bei Dienstwagen

24. März 2023 | Regelungen zu Dienstwagen, die bestimmten Beschäftigten auch zur Privatnutzung überlassen werden, sind mitbestimmungspflichtig. Geht es allerdings um reine Ausgleichzahlungen für die Privatnutzung, besteht kein Mitbestimmungsrecht –so das LAG Nürnberg. [...] mehr
31. Januar 2023 | Der Betriebsrat darf bei Eingruppierungen im Betrieb mitbestimmen. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich dabei auf alle Faktoren, die für die Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers mitentscheidend sind. [...] mehr

Was bedeutet Mitbestimmung?

   

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Entscheidungen beteiligen. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen Informationsrechten über Mitwirkungs- bis hin zu Mitbestimmungsrechten.

Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Maßnahmen die der Mitbestimmung unterliegen darf der Arbeitgeber nur umsetzen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt. Kernvorschrift ist § 87 BetrVG.

Regelungen zur Arbeitszeit, zur Ordnung im Betrieb, zu Vergütungsstrukturen oder zur Einführung neuer EDV-Systeme sind mitbestimmungspflichtig. Sie können nicht ohne positive Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden. Im Zweifel bleibt nur die Einigungsstelle.

Viele mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten regeln Arbeitgeber und Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen.

Wie Sie ihr Recht auf Mitbestimmung effektiv durch- und umsetzen, erfahren Sie von unserer Fachredaktion. Hier finden Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile.

 
   

 


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Ihr gutes Recht

Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.

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