Basiswissen Mitbestimmung
10 Fragen - 10 Antworten
Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.
1. Welche Beteiligungsrechte gibt es?
2. Wie sieht die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG) aus?
3. Der Chef gibt Anweisung, was kann der Betriebsrat tun?
4. Wann muss der Betriebsrat bei Arbeitszeitregeln zustimmen?
5. Wann kann der Betriebsrat bei Überstunden und Kurzarbeit mitbestimmen?
6. Was gilt für Personalfragebögen, Auswahlrichtlinien und Berufsbildung?
7. Was heißt Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Umgruppierung?
8. Welche Rolle spielt Betriebsrat bei Kündigungen?
Arbeitshilfen Mitbestimmung
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Erprobte Arbeitshilfen für Ihr Tagesgeschäft. Damit Sie das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Hier finden Sie Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Formulare.
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Zu den FachinfomationenWas bedeutet Mitbestimmung?
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Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Entscheidungen beteiligen. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen Informationsrechten über Mitwirkungs- bis hin zu Mitbestimmungsrechten. Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Maßnahmen die der Mitbestimmung unterliegen darf der Arbeitgeber nur umsetzen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt. Kernvorschrift ist § 87 BetrVG. Regelungen zur Arbeitszeit, zur Ordnung im Betrieb, zu Vergütungsstrukturen oder zur Einführung neuer EDV-Systeme sind mitbestimmungspflichtig. Sie können nicht ohne positive Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden. Im Zweifel bleibt nur die Einigungsstelle. Viele mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten regeln Arbeitgeber und Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen. Wie Sie ihr Recht auf Mitbestimmung effektiv durch- und umsetzen, erfahren Sie von unserer Fachredaktion. Hier finden Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile. |
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