Mitbestimmung


Sie ist der stärkste Hebel eines Betriebsrats – die Mitbestimmung. Erfahren Sie, ob und wie Sie dieses Werkzeug bei allen sozialen Angelegenheiten, bei Einstellung, Kündigung, Versetzung und Arbeitszeit kraftvoll einsetzen.

Basiswissen Mitbestimmung

Basiswissen

10 Fragen - 10 Antworten

Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


Arbeitshilfen Mitbestimmung

Arbeitshilfen

Handwerkszeug für den Praktiker

Erprobte Arbeitshilfen für Ihr Tagesgeschäft. Damit Sie das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Hier finden Sie Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Formulare.

Alle Arbeitshilfen

Rechtsprechung Mitbestimmung

Rechtsprechung

Aktuelle Urteile

Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
14. November 2023 | Im Rahmen einer Unterrichtung über eine Versetzung braucht der Arbeitgeber seine handschriftlichen Notizen nicht zu offenbaren, wenn diese für die Auswahlentscheidung keine Rolle gespielt haben. Das Verwenden von nicht mitbestimmten Personalfragebögen stellt für sich noch keinen Zustimmungsverweigerungsgrund dar – so das LAG Düsseldorf. [...] mehr
01. November 2023 | Bei der Frage, wie mobile Arbeit im Betrieb ausgestaltet wird, darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ist dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen, wenn der Arbeitgeber einseitig über das Vereinbarte hinaus Präsenztage anordnet - so das LAG München in einem Eilverfahren. [...] mehr

Aus den Fachredaktionen

Schnell

Mehr Wissen

Fundierte Hintergrundinformationen aus den Fachredaktionen des Bund-Verlags - mit wertvollen Praxistipps.

Zu den Fachinfomationen
14. November 2023 | Im Rahmen einer Unterrichtung über eine Versetzung braucht der Arbeitgeber seine handschriftlichen Notizen nicht zu offenbaren, wenn diese für die Auswahlentscheidung keine Rolle gespielt haben. Das Verwenden von nicht mitbestimmten Personalfragebögen stellt für sich noch keinen Zustimmungsverweigerungsgrund dar – so das LAG Düsseldorf. [...] mehr
01. November 2023 | Bei der Frage, wie mobile Arbeit im Betrieb ausgestaltet wird, darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ist dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen, wenn der Arbeitgeber einseitig über das Vereinbarte hinaus Präsenztage anordnet - so das LAG München in einem Eilverfahren. [...] mehr

Was bedeutet Mitbestimmung?

   

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Entscheidungen beteiligen. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen Informationsrechten über Mitwirkungs- bis hin zu Mitbestimmungsrechten.

Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Maßnahmen die der Mitbestimmung unterliegen darf der Arbeitgeber nur umsetzen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt. Kernvorschrift ist § 87 BetrVG.

Regelungen zur Arbeitszeit, zur Ordnung im Betrieb, zu Vergütungsstrukturen oder zur Einführung neuer EDV-Systeme sind mitbestimmungspflichtig. Sie können nicht ohne positive Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden. Im Zweifel bleibt nur die Einigungsstelle.

Viele mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten regeln Arbeitgeber und Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen.

Wie Sie ihr Recht auf Mitbestimmung effektiv durch- und umsetzen, erfahren Sie von unserer Fachredaktion. Hier finden Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile.

 
   

 


hintergrund
Ihr gutes Recht

Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.

Zur Beschlussfassung