Mitbestimmung


Sie ist der stärkste Hebel eines Betriebsrats – die Mitbestimmung. Erfahren Sie, ob und wie Sie dieses Werkzeug bei allen sozialen Angelegenheiten, bei Einstellung, Kündigung, Versetzung und Arbeitszeit kraftvoll einsetzen.

Basiswissen Mitbestimmung

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10 Fragen - 10 Antworten

Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


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Arbeitshilfen

Handwerkszeug für den Praktiker

Erprobte Arbeitshilfen für Ihr Tagesgeschäft. Damit Sie das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Hier finden Sie Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Formulare.

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Rechtsprechung Mitbestimmung

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Aktuelle Urteile

Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

Zur Rechtsprechung
31. Mai 2023 | Ein Betriebsratsgremium hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber die Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden kürzt – so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. [...] mehr
Mitbestimmung - Rechtsprechung

Wer sind leitende Angestellte?

24. April 2023 | Im Unterschied zu den Arbeitnehmer:innen, für die der Betriebsrat zuständig ist, nehmen leitende Angestellte Unternehmeraufgaben mit eigenem Entscheidungsspielraum wahr. Eine Prokura genügt dafür allein nicht, sondern muss mit Führungsaufgaben verbunden sein – so das LAG Köln. [...] mehr

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Zu den Fachinfomationen
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Wer sind leitende Angestellte?

24. April 2023 | Im Unterschied zu den Arbeitnehmer:innen, für die der Betriebsrat zuständig ist, nehmen leitende Angestellte Unternehmeraufgaben mit eigenem Entscheidungsspielraum wahr. Eine Prokura genügt dafür allein nicht, sondern muss mit Führungsaufgaben verbunden sein – so das LAG Köln. [...] mehr

Was bedeutet Mitbestimmung?

   

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Entscheidungen beteiligen. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen Informationsrechten über Mitwirkungs- bis hin zu Mitbestimmungsrechten.

Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Maßnahmen die der Mitbestimmung unterliegen darf der Arbeitgeber nur umsetzen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt. Kernvorschrift ist § 87 BetrVG.

Regelungen zur Arbeitszeit, zur Ordnung im Betrieb, zu Vergütungsstrukturen oder zur Einführung neuer EDV-Systeme sind mitbestimmungspflichtig. Sie können nicht ohne positive Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden. Im Zweifel bleibt nur die Einigungsstelle.

Viele mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten regeln Arbeitgeber und Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen.

Wie Sie ihr Recht auf Mitbestimmung effektiv durch- und umsetzen, erfahren Sie von unserer Fachredaktion. Hier finden Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile.

 
   

 


hintergrund
Ihr gutes Recht

Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.

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