• Mitbestimmung


    Sie ist der stärkste Hebel eines Betriebsrats – die Mitbestimmung. Erfahren Sie, ob und wie Sie dieses Werkzeug bei allen sozialen Angelegenheiten, bei Einstellung, Kündigung, Versetzung und Arbeitszeit kraftvoll einsetzen.

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10 Fragen - 10 Antworten

Die 10 wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden 10 Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit.


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Erprobte Arbeitshilfen für Ihr Tagesgeschäft. Damit Sie das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Hier finden Sie Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Formulare.

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Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet.

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09. Oktober 2026 | Ein Arbeitgeber ist zur Kündigung berechtigt, wenn einem zu 100 Prozent im Außendienst tätigen Arbeitnehmer seine Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen wird, die Erbringung der Arbeitsleistung ohne Fahrzeug nicht möglich ist und keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen – so das Arbeitsgericht Nordhausen. [...] mehr
01. Oktober 2026 | Mehrfache sexuelle Belästigungen gegenüber Kollegen anlässlich einer Betriebsfeier rechtfertigen nicht zwingend den Ausspruch einer fristlosen Kündigung. Entscheidend ist die Interessenabwägung im Einzelfall, so das ArbG Heilbronn mit Urteil vom 18.6.2026 (Az. 8 Ca 57/26). [...] mehr

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09. Oktober 2026 | Ein Arbeitgeber ist zur Kündigung berechtigt, wenn einem zu 100 Prozent im Außendienst tätigen Arbeitnehmer seine Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen wird, die Erbringung der Arbeitsleistung ohne Fahrzeug nicht möglich ist und keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen – so das Arbeitsgericht Nordhausen. [...] mehr
01. Oktober 2026 | Mehrfache sexuelle Belästigungen gegenüber Kollegen anlässlich einer Betriebsfeier rechtfertigen nicht zwingend den Ausspruch einer fristlosen Kündigung. Entscheidend ist die Interessenabwägung im Einzelfall, so das ArbG Heilbronn mit Urteil vom 18.6.2026 (Az. 8 Ca 57/26). [...] mehr

Was bedeutet Mitbestimmung?

   

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Entscheidungen beteiligen. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen Informationsrechten über Mitwirkungs- bis hin zu Mitbestimmungsrechten.

Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Maßnahmen die der Mitbestimmung unterliegen darf der Arbeitgeber nur umsetzen, wenn der Betriebsrat ihnen zustimmt. Kernvorschrift ist § 87 BetrVG.

Regelungen zur Arbeitszeit, zur Ordnung im Betrieb, zu Vergütungsstrukturen oder zur Einführung neuer EDV-Systeme sind mitbestimmungspflichtig. Sie können nicht ohne positive Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden. Im Zweifel bleibt nur die Einigungsstelle.

Viele mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten regeln Arbeitgeber und Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen.

Wie Sie ihr Recht auf Mitbestimmung effektiv durch- und umsetzen, erfahren Sie von unserer Fachredaktion. Hier finden Sie wissenswerte Grundlagen, Arbeitshilfen und Urteile.