• Lächelnder Mann im Rollstuhl.

    Fachwissen für die SBV


    Grundlagen, Urteile und Empfehlungen für Ihre Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung. Wertvolles Wissen aus den Fachredaktionen des Bund-Verlags.

     

Aktuelle Meldungen für die SBV

E-Mail Post digital online Smartphone
30. Juli 2026 | Schadensersatz für eine Weitergabe von Gesundheitsdaten kann auch unter Arbeitskollegen fällig werden. Dies musste eine Ärztin erfahren, die sich per WhatsApp über einen krankgemeldeten Kollegen geäußert hatte. Für die ungewollte »Ferndiagnose« muss sie ihrem Kollegen 1.000 Euro zahlen – so das Arbeitsgericht Siegburg. [...] mehr
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Nachteilsausgleich - Aus den Fachzeitschriften

Schwerbehinderung: Mehr vom Urlaub

28. Juli 2026 | Gerade für Beschäftigte mit Schwerbehinderung ist die regelmäßige Erholung wichtig. Deshalb steht ihnen auch ein gesetzlicher Mindestzusatzurlaub zu, der fünf Tage im Jahr beträgt. Mehr über diesen wichtigen Nachteilsausgleich lest Ihr in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 8/2026. [...] mehr
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Psychische Belastung - Aus den Fachzeitschriften

Ein Damm gegen die Informationsflut

27. Juli 2026 | Beschäftigte berichten zunehmend davon, bei der Arbeit von Informationen schier „überrollt“ zu werden, manche fühlen sich erschlagen. Im digitalen Zeitalter ist »Informationsflut« ein relevanter Stressfaktor und ein Präventionsthema. Der Beitrag von Dr. Gisa Junghanns und Dr. Anika Schulz-Dadaczynski stellt in »Gute Arbeit« 6-7/2026 Gestaltungsansätze vor, mit denen Information wieder zur Ressource wird, nicht als Gefährdung wirkt. [...] mehr
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Befristung - Aktuelles

Rückschritt oder Fortschritt?

27. Juli 2026 | Aktuell plant die Regierung Änderungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Die bisherige Höchstdauer von sachgrundlosen Befristungen soll auf bis zu 48 Monate verdoppelt werden. Dies würde die Möglichkeit einer sechsmaligen Verlängerung der Befristung eröffnen. Neben der Länge der Befristung soll auch deren Form überarbeitet werden. Auf die Schriftform soll zukünftig verzichtet werden. [...] mehr
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23. Juli 2026 | Arbeitnehmer sind bei Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihre Schwerbehinderung aufzuklären. Selbst wenn Beschäftigte über diesen Punkt im Bewerbungsgespräch gelogen haben, kann der Arbeitgeber die Einstellung nicht wegen Täuschung anfechten. [...] mehr

Was ist eine Schwerbehindertenvertretung?

   

Der SBV kommt in Zusammenarbeit den anderen Interessenvertretungen im Betrieb, insbesondere Betriebsrat und JAV (§ 176 SGB IX) die Aufgabe zu, die Interessen schwerbehinderter Menschen wahrzunehmen.

Sie führt Präventions- und Integrationsmaßnahmen gemeinsam mit dem Arbeitgeber durch (vgl. §§ 166, 167, 178 SGB IX). Sie hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen von Betriebsrat, JAV und anderen Interessenvertretungen.

Eine SBV kann in einem Betrieb gewählt werden, in dem mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt. Gewählt werden eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Arbeitnehmer, die selbst nicht schwerbehindert sein muss, und mindestens ein Stellvertreter. Der SBV kommt der gleiche Benachteiligungs- und Kündigungsschutz zu wie den anderen Interessenvertretungen.

 
   

 

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