• Lächelnder Mann im Rollstuhl.

    Fachwissen für die SBV


    Grundlagen, Urteile und Empfehlungen für Ihre Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung. Wertvolles Wissen aus den Fachredaktionen des Bund-Verlags.

     

Aktuelle Meldungen für die SBV

Hund Blindenhund
02. März 2026 | Eine an seelisch bedingter (psychogener) Blindheit ohne organische Ursachen leidende Person hat keinen Anspruch auf Blindengeld. Ein Anspruch auf diese Leistung nach nordrhein-westfälischem Blindenrecht besteht nur bei einer organisch verursachten Blindheit – so das OVG Münster. [...] mehr
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27. Februar 2026 | Am 27. Februar dreht sich alles um das Thema »Entgeltgleichheit«. Mit dem Equal Pay Day machen Gewerkschaften und weitere Organisationen in diesem Jahr darauf aufmerksam, wie sich die Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt und auswirkt. Derzeit verdienen Frauen im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer. [...] mehr
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26. Februar 2026 | Der Deutsche Bundestag hat am  26.2.2026 das erste Bundes-Tariftreuegesetz beschlossen. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. [...] mehr
Zeit Termin Uhr Sanduhr Arbeitszeit Stundenglas hourglass
Demografie - Aktuelles

Alt auf Arbeit

05. Februar 2026 | In Deutschland ist im europaweiten Vergleich der Altersdurchschnitt der Erwerbstätigen am höchsten. Das zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes. Eine von vier Personen in Arbeit ist demnach älter als 55 Jahre. [...] mehr
Corona-Grafik
03. Februar 2026 | Eine Erkrankung am Post-Covid-Syndrom kann eine Anerkennung eines Grad der Behinderung von 50 rechtfertigen. Als Maßstab können die vergleichbaren Anhaltswerte zum Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) dienen - so das Sozialgericht Speyer. [...] mehr

Was ist eine Schwerbehindertenvertretung?

   

Der SBV kommt in Zusammenarbeit den anderen Interessenvertretungen im Betrieb, insbesondere Betriebsrat und JAV (§ 176 SGB IX) die Aufgabe zu, die Interessen schwerbehinderter Menschen wahrzunehmen.

Sie führt Präventions- und Integrationsmaßnahmen gemeinsam mit dem Arbeitgeber durch (vgl. §§ 166, 167, 178 SGB IX). Sie hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen von Betriebsrat, JAV und anderen Interessenvertretungen.

Eine SBV kann in einem Betrieb gewählt werden, in dem mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt. Gewählt werden eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Arbeitnehmer, die selbst nicht schwerbehindert sein muss, und mindestens ein Stellvertreter. Der SBV kommt der gleiche Benachteiligungs- und Kündigungsschutz zu wie den anderen Interessenvertretungen.

 
   

 

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