Das Fachmodul »Schwerbehindertenrecht online« bündelt alles auf einer Plattform. Übersichtliche Darstellung, verlässliches Wissen ausgewiesener Experten, rechtssichere Informationen, Kommentierungen, Arbeitshilfen, Entscheidungen und Gesetzestexte – alles mit einem Klick zu Ihrem Suchbegriff. Und mit komfortablem Filter wählen Sie exakt genau die Treffer, die Sie für Ihre Aufgabe benötigen.
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SGB IX - Kommentar für die Praxis (Hrsg.: Feldes/ Kohte/Stevens-Bartol)
Der große Standardkommentar zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Fundiert und verständlich erläutert.
Arbeits- und Sozialordnung (Kittner)
Gesetze plus Information – das ist die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten »Arbeits- und Sozialordnung«. Mit über 100 Praxis relevanten Gesetzen und Verordnungen – natürlich auf dem neuesten Stand.
Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z (Feldes/ Gilsbach/ Jansen/ Klabunde/ Köhler/ Künsemüller/ Ramm/ Ritz/ Schmidt/ Weidner)
Das Lexikon für Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretung mit über 100 Begriffen aus dem betrieblichen Tagesgeschäft, zahlreichen Musterschreiben, praktischen Checklisten und hilfreichen Übersichten.
Gesetze und Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht
Eine umfassende Datenbank mit allen relevanten Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen zum Schwerbehindertenrecht.
NEU: Praktische Arbeitshilfen zum Schwerbehindertenrecht
Checklisten, Übersichten und wichtige Eckpunkte für Dienstvereinbarungen/Betriebsvereinbarungen von Arbeitsschutz bis SBV-Wahl. Mit praktischer Kopierfunktion, die Ihnen die Arbeit erleichtert.
Rechtsprechung
Datenbank mit speziell selektierter Rechtsprechung zum Arbeits- und Sozialrecht des Bundesarbeitsgerichts, des Bundessozialgerichts, der Landesarbeits- und Landessozialgerichte im Volltext.
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Bei Fragen zum Fachmodul und dem Abonnement helfen wir Ihnen gerne weiter:
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Fachmodule gehören zu den erforderlichen Arbeitsmitteln gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG, § 47 BPersVG und den entsprechenden Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze sowie § 179 Abs. 8 SGB IX.
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