Darf der Arbeitgeber auf Daten zugreifen, wenn der Beschäftigte dies erlaubt, also eine Einwilligung erteilt?
Keine Antwort
Ja – sofern klar ist, dass die Einwilligung wirklich freiwillig erfolgt ist und der Beschäftigte in keiner Weise mit irgendwelchen Nachteilen rechnen musste.