10 Fragen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Frage 1:
Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?
Keine Antwort Die JAV vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb oder in einer Dienststelle. Sie ist für alle Fragen zuständig, die deren Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen betreffen.
→ Mehr dazu auf Seite 17 ff.
Frage 2:
Wie lang ist die Amtszeit der JAV?
Keine Antwort 2 Jahre.
→ Mehr dazu auf Seite 170
Frage 3:
Darf ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats gleichzeitig Mitglied in der JAV sein?
Keine Antwort JAV-Mitglieder können gleichzeitig dem Personalrat angehören. Ein Betriebsratsmitglied darf dagegen nicht gleichzeitig JAV-Mitglied sein.
→ Mehr dazu auf Seite 29 f.
Frage 4:
Ist die JAV ein eigenständiges Organ?
Keine Antwort Nein, ist sie nicht. Sie ist auf die Zusammenarbeit mit Betriebs- bzw. Personalrat angewiesen.
→ Mehr dazu auf Seite 39
Frage 5:
Hat die JAV eigene Mitbestimmungsrechte?
Keine Antwort Nein, die JAV hat keine eigenen Mitbestimmungsrechte. Sie benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben den Betriebs- bzw. Personalrat. Gegenüber diesen Gremien hat sie ein Informationsrecht.
→ Mehr dazu auf Seite 28 ff.
Frage 6:
Haben JAV-Mitglieder ein Recht auf Freistellung von der Arbeit?
Keine Antwort Ja, das haben sie. Der Arbeitgeber darf auch nicht den zeitlichen Umfang der JAV-Arbeit vorschreiben.
→ Mehr dazu auf Seite 53
Frage 7:
Muss die JAV Jugend- und Auszubildendenversammlungen abhalten?
Keine Antwort Die JAV in Privatbetrieben »kann«, muss aber keine Versammlung einberufen. Im Bereich des öffentlichen Dienstes schreibt das BPersVG jährlich eine Versammlung vor. In den einzelnen Bundesländern gibt es aber Abweichungen.
→ Mehr dazu auf Seite 127 ff.
Frage 8:
Was versteht man unter der Überwachungsaufgabe der JAV?
Keine Antwort Die JAV wacht darüber, ob die speziell für die Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Vorschriften, Gesetze oder Verordnungen eingehalten werden.
→ Mehr dazu auf Seite 38 ff.
Frage 9:
Kann die JAV eigene Sprechstunden einberufen?
Keine Antwort Ja. Nach dem BetrVG kann die JAV eigene Sprechstunden anbieten, wenn im Betrieb mehr als 50 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt sind. Gibt es weniger Azubis, kann sich die JAV an den Sprechstunden des Betriebsrats beteiligen. Im BPersVG sind Sprechstunden zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber trotzdem möglich.
→ Mehr dazu auf Seite 38
Frage 10:
Was bedeutet das Antragsrecht der JAV?
Keine Antwort Die JAV kann Maßnahmen beim Betriebs- bzw. Personalrat beantragen, die z.B. die Berufsausbildung verbessern.
→ Mehr dazu auf Seite 38
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