Betriebsratsarbeit

7 Tipps zum klugen Verhandeln mit dem Arbeitgeber

Verhandeln – aber richtig!
Quelle: Bund-Verlag

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind ein wesentlicher Teil der Betriebsratsarbeit - sei es über Betriebsvereinbarungen, betriebliche Lohngestaltung oder über Bedingungen einer Betriebsänderung. Umso wichtiger ist es, dass der Betriebsrat weiß, worauf es ankommt. 7 Tipps geben Ralf Heinle und Jörg Zuber, Autoren des neu erschienenen Ratgebers »Verhandeln – aber richtig!«.

Tipp 1:

Nur vorbereitet in Verhandlungen gehen. Hierzu gehört, sich die so genannten »Machtfragen« zu beantworten. Welche »Macht« besitzt der Betriebsrat? Was »macht« er aus ihr? Entschlossenheit und Beharrlichkeit und damit die eigene Machtbasis hängen entscheidend von der Konfliktfähigkeit des Gremiums ab.

Tipp 2:

Eine Beziehungskultur aufbauen und pflegen. Ein offener und fairer Umgang mit dem Verhandlungspartner, der sich trotzdem strikt an der Interessenlage der Arbeitnehmervertretung orientiert ist entscheidende Basis von guten Verhandlungsergebnissen.

Tipp 3:

Die eigene Interessenlage klären. Nur aus der Ableitung dessen, was erreicht werden soll, ist eine konsequente Ableitung von Zielen möglich.

Tipp 4:

Ziele definieren und priorisieren. Sind die eigenen Interessen geklärt, sollten diese in konkrete Zielsetzungen und damit Forderungen übersetzt werden.

Tipp 5:

Einigungsoptionen und Nichteinigungsoptionen festlegen. Nicht nur vor Beginn, sondern in jeder Phase der Verhandlungen sollte die Frage gestellt werden, ob es Sinn macht weiterzumachen, oder ob die Nichteinigung bzw. das Scheitern der Verhandlungen eine probate Alternative bedeutet.

Tipp 6:

Rechtzeitig »Ankern«. Wer das erste Verhandlungsangebot abgibt, ist für den weiteren Verhandlungsverlauf oft ausschlaggebend, denn verhandelt wird, was auf dem Tisch liegt! Dabei sollte das erste Angebot immer erklärbar und sachlich zu rechtfertigen sein.

Tipp 7:

Das Prinzip der Schriftlichkeit. Oftmals ist bereits unmittelbar nach Verhandlungen den Parteien nicht mehr wirklich klar, was tatsächlich vereinbart wurde. Ein ggf. während den Verhandlungen parallel geführtes Protokoll oder die unmittelbar am Ende erfolgende schriftliche Zusammenfassung vermeidet Missverständnisse.

Buchtipp:

Mehr zu dem Thema lest Ihr im Ratgeber von Zuber/Heinle: »Verhandeln – aber richtig! Mit Schaubildern für Interessenausgleich und Sozialplan, 1. Auflage 2021. 

Darin geben die Autoren im ersten Teil des Buches allgemeine vertiefte Tipps zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Verhandlungen. Die Handlungswerkzeuge der Arbeitnehmervertretung und der Gewerkschaft und wichtige verhandlungspsychologische Werkzeuge werden ausführlich mit vielen Beispielen erläutert. Der zweite Teil des Buches erläutert anhand einer Vielzahl von Schaubildern die spezielle Verhandlungssituation bei Betriebsänderungen rund um Interessenausgleich und Sozialplan. Hierzu werden die verschiedenen Verhandlungsebenen ebenfalls mit Beispielen erläutert.

Mehr Infos zum Ratgeber gibt es hier!

Die Interviewpartner:

Jörg Zuber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehemaliger DGB-Rechtssekretär, Berater von Betriebsräten. Schwerpunkt: Interessenausgleich und Sozialpläne.
Ralf Heinle, langjähriger Betriebsrat, aktiver Steuerberater, wirtschaftlicher Sachverständiger und Berater von Betriebsräten bei Bewertung, Entwicklung und Berechnung von Nachteilsausgleichen in Sozialplänen.

© bund-verlag.de (ls)

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