Pensionskassen

Geld zurück für über eine Million Betriebsrentner

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Quelle: Andy Dean _Dollarphotoclub

Bis zu 1,3 Millionen Betriebsrentner können jetzt Beiträge erstattet bekommen, die sie an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt haben. Und Arbeitnehmer, die nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ohne Arbeitgeberbeteiligung allein in eine Pensionskasse einzahlen, sollten unbedingt ihren Versicherungsvertrag ändern. Geldwerte Tipps dazu gibt Rolf Winkel in der »Sozialen Sicherheit« 12/2018.

Von den Betriebsrenten geht ein knappes Fünftel an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ab. Doch es gibt Ausnahmen. Diese hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 27. Juni 2018 erweitert (Az.: 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Die Urteile beziehen sich auf die private Weiterführung von betrieblichen Vorsorgeverträgen bei Pensionskassen.

Das war der Fall

Einer der beiden Kläger war lediglich zwölf Monate bei einer Bank beschäftigt. In dieser Zeit hatte er eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Pensionskasse des Bankgewerbes abgeschlossen. Den Versicherungsvertrag hatte er nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis auf eine Anschlussversicherung umgestellt und neu abgeschlossen. Über Jahrzehnte hatte er die bAV so privat fortgeführt und die Beiträge allein getragen. Trotzdem musste er später auf seine volle Betriebsrente die vollen Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung zahlen. Ab 2019 gehen dafür im Schnitt 18,55 % (für Kinderlose: 18,8 %) ab.

Das sagt das Gericht

Das BVerfG hat nun entschieden, dass dies nicht rechtens ist. Die auf den privaten Beiträgen beruhenden Betriebsrentenzahlungen seien dann nicht beitragspflichtig, wenn

  • die Zahlungen »auf einem nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geänderten oder ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen« Vertrag zwischen einer Pensionskasse und dem früheren Arbeitnehmer beruhen,
  • der frühere Arbeitgeber nicht mehr beteiligt ist und
  • nur der Versicherte Beiträge eingezahlt hat.

Sind diese Bedingungen erfüllt, so ist die später gezahlte Betriebsrente aufzuteilen in einen »privaten« und einen »betrieblichen« Teil – und nur vom betriebliche Teil dürfen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Das ist die Folge

Über eine Millionen Betriebsrentner, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis weiterhin privat in eine Pensionskasse eingezahlt haben, können nun mit Beitragserstattungen rechnen. Es besteht ein Anspruch auf Erstattungen der in den letzten vier Jahren zu viel gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür müssen die Betroffenen aber selbst aktiv werden. Was sie tun sollten, erläutert Rolf Winkel in der Ausgabe 12/2018 der »Sozialen Sicherheit«.

Dort wird auch erklärt, warum und wie Arbeitnehmer ihre Verträge umstellen sollten, wenn sie nach dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis ihre bAV über eine Pensionskasse allein fortsetzen. Zudem geht es um Beitrags-Erstattungsansprüche von Erben (wenn Betriebsrentner bereits verstorben sind). Außerdem werden Ausnahmen von der Beitragspflicht bei Auszahlungen aus baV-Direktversicherungen sowie ungeklärte Rechtsfragen beleuchtet.

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© bund-verlag.de (HN)

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