Lohn und Gehalt

Homeoffice-Pauschale wird Gesetz

18. Dezember 2020
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Zwei Tage nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit können Arbeitnehmer:innen die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro häuslichem Arbeitstag schon für 2020 geltend machen. Auch Zuschüsse zum Kurzarbeitgergeld bleiben steuerfrei.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 16.12.2020 haben nun auch die Länder in der Bundesratssitzung vom 18.12.2020 dem neuen Recht zugestimmt. 

Pauschale für Homeoffice

Die wichtigste Erleichterung für Steuerpflichtige betrifft das Arbeiten im Homeoffice: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Dies gilt, auch wenn die üblichen Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.

Stärkung für das Ehrenamt

Vereine und Ehrenamtliche werden gestärkt: Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld weiter steuerfrei

Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 steuerfrei. Verbesserungen gibt es zudem für weitere Beihilfen und Unterstützungen, die Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise erhalten, z.B. den Pflegebonus: Die bis zum Jahresende befristete Steuerbefreiung für Zahlungen bis 1500 Euro wird bis Juni 2021 verlängert. Damit haben Arbeitgeber mehr Zeit für eine steuerbegünstigte Abwicklung der Corona-Beihilfen.


Lesetipps: AiB-Leser wissen mehr!

  • Alle neuen Regelungen stellt Rolf Winkel in der AiB 12/2020 in seinem Beitrag »2021: Mehr Netto vom Brutto« vor. Hier online lesen (exklusiv für AiB-Abonnenten)!

  • Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bewerten Experten kritisch. Welche Risiken für die Arbeitnehmer damit verbunden sind, lesen Sie im Beitrag »Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberzuschuss wird steuerfrei« von Dr. Michael Bachner und Daniel Wall aus unserem Newsletter »Betriebsratsarbeit in Krisenzeiten«. Hier online lesen (exklusiv für AiB-Abonnenten)!

Quelle:

Bundesrat, Pressemitteilung zur Sitzung vom 18. Dezember 2020

© bund-verlag.de (ck)

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