Coronavirus

Krankschreibung per Telefon erlaubt

11. März 2020
Telefon Ärztin Arzt Beratung Pflege
Quelle: Pixabay | Bild von mohamed_Hassan

Als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus können Ärzte Patienten mit einer Erkältung jetzt auch befristet nach telefonischer Diagnose krank schreiben. Die Sondererlaubnis gilt vorerst für vier Wochen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.

Wer derzeit hustet oder niest, sich also leicht erkältet fühlt, der muss nicht mehr persönlich zum Arzt, um sich krankschreiben zu lassen. "Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege" können sich nun am Telefon von ihrem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Darauf hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Montag (09.03.2020) in Berlin geeinigt. Das soll zunächst für vier Wochen gelten - grundsätzlich dürfen Ärzte Patienten nur nach persönlicher Untersuchung krankschreiben.

Quelle:

GKV und KBV, Gemeinsame Pressemitteilung vom 9.3.2020

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