Künstliche Intelligenz

Online-Umfrage zu KI in der Mitbestimmung

19. Dezember 2022 KI, Künstliche Intelligenz, Umfrage
KI, Künstliche Intelligenz
Quelle: iStock.com, imaginima

Künstliche Intelligenz (KI) kommt im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung immer stärker in Unternehmen und Verwaltungen an, und nicht nur in IT-affinen Großbetrieben. Interessierte sind eingeladen, bis zum 15. 1. 2023 an einer Online-Umfrage teilzunehmen.

In einer Onlinebefragung von knapp 800 Betriebs- und Personalrät:innen, die von der INPUT Consulting gGmbH im Herbst 2021 durchgeführt wurde, gibt ein Drittel aller befragten Betriebs- bzw. Personalrät:innen an, dass im eigenen Unternehmen bzw. in der eigenen Verwaltung KI-Systeme zum Einsatz kommen.

Anwendungsgebiete von KI sind vielfältig

Zwar zeigt sich nach wie vor ein deutlicher Betriebsgrößeneffekt, in dem der Anteil der Befragten, die KI-Praxiserfahrungen haben, mit der Beschäftigtenzahl zunimmt. Jedoch beschränkt sich die Nutzung von KI-Systemen auch in der Gruppe der kleinen und mittelständigen Unternehmen und Verwaltungen mit weniger als 250 Beschäftigten keineswegs mehr nur auf einzelne Anwender. Dies zeigt, dass KI-Technologien zunehmend auch in der Breite relevant werden. Die Anwendungsgebiete sind dabei vielfältig.

Der betriebliche Einsatz von KI-Systemen hat weitreichende Folgen für Beschäftigte, angefangen bei den Auswirkungen auf Personalbedarfe, Beschäftigungsmöglichkeiten und Tätigkeiten über sich ändernde Kompetenz- und Qualifizierungsanforderungen bis hin zu Belastungseffekten.

Hinzu kommen datenschutzrechtliche Herausforderungen, die mit dem Einsatz von KI mit Blick auf deren Potenziale zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle einhergehen. Hierbei steht besonders der Beschäftigtendatenschutz im Fokus.

Unterstützungsbedarf der Gremien

KI stellt die Betriebs- und Personalratsgremien vielfach vor neue Herausforderungen, die keineswegs nur datenschutzrechtliche Aspekte beinhalten und das mit KI-Technologien verbundene Problem der Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten adressieren. Hinzu kommen vielfältige soziale Auswirkungen des KI-Einsatzes wie etwa veränderte Personalbedarfe, Qualifizierung, Arbeitsbelastungen, mit denen sich Interessenvertretungen auf Basis bestehender Beteiligungsrechte befassen müssen.

Um ein genaues Bild über die tatsächlich relevanten Fragestellungen und Herausforderungen, die sich der betrieblichen Interessenvertretung arbeits- und mitbestimmungsrechtlich beim Umgang mit KI stellen, zu erhalten, sind die Autoren auf die Unterstützung aus der betrieblichen Praxis angewiesen.

Einladung zur Onlineumfrage

Hier können Sie bis zum 15. Januar 2023 an der Umfrage teilnehmen.

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Den vollständigen Beitrag von M. Hoppe, I. Roth, Prof. Dr. P. Wedde lesen Sie in »Computer und Arbeit« 12/2022. Weitere Highlights:

  • Titelthema: Praxis der Videokonferenzen
  • IT-Mitbestimmung: 7 Tipps für eine IT-Rahmen-BV
  • Datenschutz: Neue Regeln für Datentransfer in die USA

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