Neues Reha- und Teilhaberecht
26. November 2020

Im Reha-Recht wurden Zuständigkeiten und Verfahrenswege geändert und Leistungen mit Blick auf das Leitbild neu zugeschnitten, Menschen mit Behinderung die volle gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Für die Teilhabe im Arbeitsleben sind dabei besonders wichtige Neuerungen zu verzeichnen: Die Eingliederungshilfe wurde vom Sozialhilferecht (SGB XII) ins Reha-Recht (SGB IX) verschoben, und auf das 2018 eingeführte Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) folgten 2020 das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX).
In Schwerbehindertenrecht und Inklusion 12/2020 gibt Matthias Gillmann, als Jurist und Disability Manager in der Schulung von SBVen aktiv, einen Überblick über die Änderungen.
Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:
- Was sich im Reha- und Teilhaberecht geändert hat
- Welche Reha-Modellprojekte das Bundesprogramm »rehapro« fördert
- Wie Sie in der Teilhabeberatung die richtigen Ansprechpartner finden
Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- Endlich! Die Behinderten-Pauschbeträge werden 2021 angepasst!
- BAG zum Entschädigungsanspruch von Schwerbehinderten wegen unterbliebener Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (BAG, 25.6.2020 – 8 AZR 75/19)
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