Betriebsversammlung

Tipps für eine erfolgreiche Betriebsversammlung

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Quelle: © Franz Pfluegl / Foto Dollar Club

Die Betriebsversammlung kann dafür genutzt werden, neue Kandidaten für die Wahl zu aquirieren. Wer bei den Kollegen Interesse für die Betriebsversammlung wecken will, muss sich für die Einladung was einfallen lassen. Julia Pfeffer fasst in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 11/2017 kreative Ideen zusammen und zeigt, welche Fehler der Betriebsrat vermeiden sollte.

Der Mensch ist in manchen Bereichen einfach gestrickt. Es sind immer die gleichen Dinge, die seine Aufmerksamkeit erwecken. Witzige und kreative Werbung ist in den Social Media – Kanälen eines der meist geteilten Dinge dieser Zeit. Diese Verhalten können sich auch Interessenvertreter zunutze machen.

Peppig muss es sein

Etwa bei der Form der Einladung zur Betriebsversammlung: Statt eines langweiligen Schreibens kann ein bunter, übergroßer, vieleckiger und bebilderter, bestenfalls ironischer oder sarkastischer Aushang gewählt werden. Dann stehen die Chancen gut, dass die Einladung abfotografiert und digital im Kollegenverteiler unter Kommentierung verbreitet wird.

Alle Kanäle nutzen

Aufmerksamkeit erregen – das ist es, was in den Zeiten vor einer Betriebsratswahl zählt. Dabei ist der Betriebsrat aber nicht auf die Verbreitung durch Dritte angewiesen. Ihm stehen alle betriebsüblichen Kommunikationsmittel zur Verfügung, beispielsweise auch das Intranet. Auch hier sollte auf eine ansprechende äußere Form der Einladung geachtet und die Inhalte möglichst spannend und prägnant dargestellt werden.

Einfache Tricks helfen

Das geht schon bei den Formulierungen los: Eingebettet in eine Endlosliste mit allgemeinen Themen wird der Satz „Rechenschaft des Betriebsrats über bisher erreichte und in Zukunft angestrebte Ziele“ niemanden zum Besuch der Versammlung bewegen. Eine einfache Umformulierung in »Weihnachtsgeld für alle« oder »Betriebsrat gegen gläserne Mitarbeiter« sorgt für größeres Interesse.

Noch mehr Tipps und Tricks zeigt Fachfrau Julia Pfeffer im Beitrag »Betriebsrat von morgen« in AiB 11/2017 ab S. 15.

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© bund-verlag.de (CS)

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