Wann Stimmzettel ungültig sind

Es muss eindeutig sein, welche Liste oder welche Kandidaten oder Kandidatinnen der oder die Wahlberechtigte gemeint hat. Ist es unklar, weil beispielsweise das Kreuz zwischen zwei Listen gesetzt wurde, ist der Stimmzettel ungültig.
Die Stimmzettel sind ungültig, wenn
- andere Kandidaten/Kandidatinnen oder Listen ergänzt wurden
- Kandidaten/Kandidatinnen oder Listen gestrichen wurden
- diese mit einem Merkmal versehen sind
- der Wähler seinen Namen auf dem Stimmzettel hinterlassen hat
Macht ein Wähler oder eine Wählerin den Stimmzettel versehentlich ungültig oder irrt er sich beim Ankreuzen, so kann er einen neuen Stimmzettel bekommen. Aufgrund des Wahlgeheimnisses ist dem Wähler aber der falsch gekennzeichnete Stimmzettel zu belassen.
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