Ohne Qualifizierung geht nichts
12. Juni 2017

Bildung muss alle erreichen
Betriebsräte können und müssen handeln, damit Bildung und Qualifizierung alle Beschäftigten auf allen Qualifikationsebenen erreicht. Berufliche Bildung und Qualifizierung bedeutet auch Sicherung der Arbeitsplätze und Sicherung von betrieblichen Aufstiegschancen. Für den Arbeitgeber ist die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter ein wichtiges Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit.Wünsche der Beschäftigten sind wichtig
Betriebsräte sollten die digitalen Veränderungsprozesse im Betrieb erkennen und können bei Fragen der Fort- und Weiterbildung (§§ 96-98 BetrVG) gestaltend initiativ werden. Sie müssen auch die Vorstellungen und Wünsche der Beschäftigten erfassen und diese gegenüber dem Arbeitgeber formulieren.Betriebsräte reden bei der Berufsbildung mit
Ein wichtiges Handlungsinstrument sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung (§§ 96-98 BetrVG). Das wird oft unterschätzt und nicht genutzt. Ein Grund dafür: Oft wird Berufsbildung mit Berufsausbildung verwechselt.Was genau der Unterscheid ist und warum für Interessenvertreter wichtig ist, ihn zu kennen, beschreibt Thomas Pristin im Beitrag im Beitrag »Ohne Qualifizierung geht nichts« in AiB 6/17, Ab S. 14.
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