Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs von Andrea Nahles. Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten, sollen künftig ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit haben. Die geplante Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) soll all denen zugute kommen, die für Weiterbildung, Ehrenamt oder Kinderbetreuung einmal kürzer treten möchten, ohne dabei Gefahr zu laufen, in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben.
Bisher gibt es nur einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit (vgl. § 8 TzBfG). Ein Rückkehrrecht zurück in die Vollzeit ist aber schon lange im Koalitionsvertrag von Union und SPD geplant.