Weihnachtsgeld gekürzt – die Hände gebunden?

Die Thons haben Besuch. Onkel Enno ist am 1. Advent zum Kaffeetrinken gekommen. Elias und Sahra zeigen ihm die Wunschzettel ihrer beiden Kinder Lea und Jakob. »Ein Glück, dass ihr noch euer tarifliches Weihnachtsgeld habt,« seufzt Onkel Enno bei dem Blick auf die Liste mit Weihnachtswünschen. »Mir hat der Arbeitgeber mein Weihnachtsgeld dieses Jahr fast ganz gestrichen, obwohl es im Arbeitsvertrag steht.«
Jährliches Weihnachtsgeld laut Arbeitsvertrag
Die Verwandten sind empört! Das geht doch gar nicht – oder doch? In Onkel Ennos Arbeitsvertrag steht, dass er jährlich mit dem Novembergehalt Weihnachtsgeld erhält. Und: »Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird jeweils pro Jahr vom Arbeitgeber festgelegt.« Die Zahlungen fielen bisher immer unterschiedlich hoch aus. In den letzten Jahren erhielt Enno daraufhin meist ein halbes Monatsgehalt oder auch nur einen Tankgutschein.
Rat vom Anwalt holen
Die Familie findet: Dem Arbeitgeber muss Paroli geboten werden, diese Gutsherrenart geht gar nicht. Der Onkel sollte einen Anwalt um Rat bitten. Dessen Auskunft ist erstmal ernüchternd. Das Bundesarbeitsgericht, so erklärt der Fachmann, sagt: Es ist nicht rechtswidrig, wenn sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vorbehält, jährlich jeweils neu über die Höhe des Weihnachtsgelds zu entscheiden. Dies gilt erst recht, weil der Arbeitgeber grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er überhaupt Weihnachtsgeld zahlt. Frustrierend! Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Was der Anwalt Onkel Enno rät, um doch noch an sein Weihnachtsgeld zu kommen und wie der Betriebsrat sich für die Kollegen einsetzen kann, erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Bufalica im Beitrag »Keine Gutsherrenart« in der AiB 12/2016 ab S. 28.
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