Gesetzgebung

Cannabisgesetz tritt zum 1. April in Kraft

22. März 2024
Cannabis
Quelle: pixabay

Der Bundesrat hat dem umstrittenen Cannabisgesetz zugestimmt. Damit ist der Konsum und Besitz von Cannabis ab dem 1. April in begrenztem Umfang legal.

Zuvor hatte die Bundesregierung befürchtet, dass es durch eine Einschaltung des Vermittlungsausschusses zu erheblichen Verzögerungen kommen würde. Das konnte sie wohl u.a. dadurch vermeiden, dass sie zusicherte, zeitnah Anpassungen an dem Gesetz vorzunehmen. Dabei geht es vor allem um mehr Unterstützung der Länder bei Aufklärung und Vorbeugung (vor allem für Kinder und Jugendliche) sowie um flexiblere Umsetzungsregeln. 

Legalisierung in begrenztem Umfang

Durch das Gesetz wird der Cannabiskonsum in begrenztem Umfang legal: Maximal 25 Gramm pro Tag können über nicht kommerzielle Vereine bezogen werden. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen pro Person erlaubt sein. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum weiterhin verboten bleiben. Ein öffentlicher Konsum in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist ebenfalls nicht erlaubt. 

Daten der Konsument:innen werden gespeichert

Der Konsum hat jedoch Folgen – und damit sind  nicht nur mögliche gesundheitliche Auswirkungen gemeint. Denn wer auf legale Art und Weise von den sog. Anbauvereinen Cannabis erhält, wird in einer Datenbank erfasst – und zwar mit Namen, Alter, Anschrift, der an die Person abgegebenen Cannabis-Menge sowie deren durchschnittlichem THC-Gehalt. Die Anbauvereine sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten 5 Jahre lang zu speichern und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde zu übermitteln. Diese wiederum darf die Daten an andere Behörden weitergeben, wenn sie bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten erforderlich sind. Löschen muss sie personenbezogene Daten nach zwei Jahren.

Cannabisverbot im Betrieb?

In Betrieben wird man nach Wegfall des gesetzlichen Verbots erwägen, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz durch interne Regelungen zu untersagen. Ob zukünftig Schnelltests bei Berufsgruppen wie Kranführern, LKW-Fahrern oder Gabelstaplerfahrern angewendet werden, wie dies für Alkohol mit Alkohol-Interlocks bereits möglich ist, bleibt abzuwarten.

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Zum Gesetzgebungsverfahren und der Kritik am Gesetz: Cannabisgesetz bleibt umstritten

Fragen und Antworten zum geplanten Cannabis-Gesetz und zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens bietet das BMG in seinen »FAQ Cannabisgesetz«.

© bund-verlag.de (ct)

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