Beschäftigtendatenschutz

Sechsstelliges Bußgeld für „Schwarze Liste“ von Probezeit-Beschäftigten

21. September 2023
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Quelle: Pixabay.com/de | Bild von athree23

Ein Berliner Unternehmen hatte eine Liste seiner Beschäftigten in der Probezeit führen lassen. Darin waren bei den Namen der Beschäftigten u.a. Angaben zum Gesundheitszustand oder „Interesse an einer Betriebsratsgründung vermerkt. Dafür verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte Bußgelder in Höhe von 215.000 Euro.

Das war geschehen

Um mögliche Kündigungen zum Ende der Probezeit vorzubereiten, führte eine Vorgesetzte auf Weisung der Geschäftsführung des Unternehmens von März bis Juli 2021 eine tabellarische Übersicht aller Beschäftigten in der Probezeit.

In der Übersicht listete die Vorgesetzte alle Mitarbeitenden in der Probezeit auf und bewertete die weitere Beschäftigung von elf Personen als „kritisch“ oder „sehr kritisch“. Diese Einstufung wurde in einer Tabellenspalte mit der Überschrift „Begründung“ näher erläutert. Hier fanden sich Angaben zu persönlichen Äußerungen sowie gesundheitlichen und außerbetrieblichen Gründen, die einer flexiblen Schichteinteilung entgegenstehen würden. Auch ein mögliches Interesse an der Gründung eines Betriebsrates und die regelmäßige Teilnahme an einer Psychotherapie wurden hier genannt. In vielen Fällen hatten die Beschäftigten die aufgeführten Informationen selbst für die Dienstplanung mitgeteilt. Die Weiterverarbeitung in der Liste war ihnen nicht bekannt.

Prüfung und Bußgeldverfahren

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) erfuhr durch Medienberichte und eine persönliche Beschwerde eines Betroffenen von dem Vorfall und leitete eine Prüfung ein. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Verarbeitung der erhobenen Daten in den beanstandeten Fällen nicht rechtmäßig war.

Bußgelder für vier verschiedene Verstöße

Zusätzlich zur Ahndung dieses strukturellen Verstoßes verhängte die BlnBDI gegen das Unternehmen drei weitere Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro

  • wegen fehlender Beteiligung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung der Liste,
  • verspäteter Meldung einer Datenpanne und
  • fehlender Erwähnung der Liste im Verarbeitungsverzeichnis.

Insgesamt beliefen sich die gegen das Unternehmen verhängten Bußgelder auf eine Höhe von 215.000 Euro.

Grenzen der Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis überschritten

Zur Begründung erklärte Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Beschäftigtendaten müsse stets im zulässigen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Das war in diesem Fall nicht gegeben. Insbesondere Gesundheitsdaten dürften als besonders sensitive Informationen nur in engen Grenzen verarbeitet werden.“

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürften grundsätzlich Überlegungen anstellen, inwiefern Beschäftigte weiterbeschäftigt werden sollen und dazu auch personenbezogene Daten verarbeiten.

Die verarbeiteten Daten müssen jedoch für diesen Zweck geeignet und erforderlich sein. Sie dürfen nur Rückschlüsse auf Leistung oder Verhalten zulassen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Unternehmen dürften auch von Beschäftigten selbst mitgeteilte Informationen nicht einfach weiterverarbeiten, sondern müssen prüfen, ob die Verarbeitung erforderlich und angemessen ist.

Wie die Bußgelder bemessen wurden

Laut ihrer Pressemitteilung berücksichtigte die BlnBDI für die Höhe der Bußgelder den Umsatz des Unternehmens und die Anzahl der betroffenen Beschäftigten. Erschwerdend berücksichtigte die Behörde, dass insbesondere die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage einen besonders schwerwiegenden Verstoß darstellt. Bußgeldmindernd wurde u. a. berücksichtigt, dass das Unternehmen umfassend mit der BlnBDI kooperiert hat und den Verstoß nach öffentlichem Bekanntwerden bereits ohne Aufforderung von sich aus abgestellt hat.

Hintergrund:

Die „Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“ ist eine unabhängige oberste Landesbehörde des Landes Berlin mit ca. 80 Bediensteten. Sie nimmt Kontroll- und Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahr. Amtsinhaberin ist seit dem 15.11.2022 die Verwaltungsjuristin Meike Kamp, geb. 1975.

Quelle:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Pressemitteilung vom 2.8.2023

© bund-verlag.de (ck)

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