Fachbücher gehören zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Interessenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG, § 47 BPersVG und den entsprechenden Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze sowie § 179 Abs. 8 SGB IX.
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