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Frage 1:
Was ist eine Betriebsversammlung?
Keine Antwort
Eine Betriebsversammlung ist eine Zusammenkunft zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat. Sie wird vom Betriebsrat einberufen und dient dem gegenseitigen Austausch. Der Betriebsrat hält seinen Tätigkeitsbericht.
→ Mehr dazu auf Seite 20
Frage 2:
Wie oft muss eine Betriebsversammlung stattfinden?
Keine Antwort
Einmal pro Quartal, das heißt viermal im Jahr. Das schreibt das Gesetz in § 43 Abs. 1 BetrVG so vor.
→ Mehr dazu auf Seite 22 f.
Frage 3:
Wann findet eine Betriebsversammlung statt?
Keine Antwort
Die Betriebsversammlung findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt.
→ Mehr dazu auf Seite 31 f.
Frage 4:
Ist eine Betriebsversammlung mittels Telefon- und Videokonferenz möglich?
Keine Antwort
Ja, das ist derzeit möglich. Der Gesetzgeber hat die Sonderregelung des § 129 BetrVG aus Anlass der Covid-19 Pandemie wieder eingeführt. Damit sind Betriebsversammlungen via Telefon- und Videokonferenz zunächst befristet bis 19.3.2022 möglich.
Frage 5:
Braucht der Betriebsrat für eine Betriebsversammlung die Erlaubnis des Arbeitgebers?
Keine Antwort
Nein, der Betriebsrat benötigt keine Erlaubnis oder Genehmigung für eine Betriebsversammlung.
→ Mehr dazu auf Seite 31
Frage 6:
Wer hat das Hausrecht bei einer Betriebsversammlung?
Keine Antwort
Der Betriebsrat hat auf der Betriebsversammlung das uneingeschränkte Hausrecht. Der Arbeitgeber oder seine Vertreter dürfen sprechen, wenn der Betriebsrat ihnen das Wort erteilt.
→ Mehr dazu auf Seite 49 f.
Frage 7:
Darf der Arbeitgeber an einer Betriebsversammlung teilnehmen?
Keine Antwort
Ja, der Arbeitgeber ist zu den Betriebsversammlungen einzuladen. Der Betriebsrat muss ihm die Tagesordnung mitteilen und ihm auch ein Rederecht einräumen.
→ Mehr dazu auf Seite 47 ff.
Frage 8:
Was ist ein Tätigkeitsbericht?
Keine Antwort
Ein Tätigkeitsbericht ist der Bericht des Betriebsrats über seine Arbeit im letzten Vierteljahr. Diesen Bericht muss er auf jeder Betriebsversammlung halten.
→ Mehr dazu auf Seite 56 ff.
Frage 9:
Was ist eine Teilversammlung?
Keine Antwort
Bei einer Teilversammlung veranstaltet der Betriebsrat die Betriebsversammlung mehrmals hintereinander jeweils für einen Teil der Beschäftigten. Für die Nachtschicht sollte immer eine Teilversammlung stattfinden.
→ Mehr dazu auf Seite 22 ff.
Frage 10:
Was ist eine Mitarbeiterversammlung?
Keine Antwort
Mitarbeiterversammlungen sind Veranstaltungen des Arbeitgebers und werden von ihm einberufen. Sie können nicht die gesetzlich zwingend vorgesehenen Betriebsversammlungen ersetzen.
→ Mehr dazu auf Seite 21
Frage 11:
Ist eine Betriebsversammlung öffentlich?
Keine Antwort
Nein, der Teilnehmerkreis besteht in erster Linie aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Wichtig ist dabei die Frage, ob ein Beschäftigter zum Betrieb gehört.
→ Mehr dazu auf Seite 44 f.
Frage 12:
Wer bestimmt die Themen einer Betriebsversammlung?
Keine Antwort
Der Betriebsrat.
→ Mehr dazu auf Seite 53
Frage 13:
Wer leitet die Betriebsversammlung?
Keine Antwort
Der Vorsitzende des Betriebsrats. So regelt es das BetrVG. Ist dieser verhindert, dessen Stellvertreter. Sind beide verhindert, muss der Betriebsrat beschließen, wer statt ihrer die Versammlung leitet.
→ Mehr dazu auf Seite 52 f.
Frage 14:
Dürfen »leitende Angestellte« an einer Betriebsversammlung teilnehmen?
Keine Antwort
Nein, durch ihre Stellung im Betrieb besteht ein Interessensgegensatz zwischen ihnen und dem Betriebsrat. Sie werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
→ Mehr dazu auf Seite 45 ff.
Frage 15:
Erhalten Arbeitnehmer für die Zeit, die sie an einer Betriebsversammlung teilnehmen ihren Lohn?
Keine Antwort
Ja, die Teilnahme an einer Betriebsversammlung zählt zur Arbeitszeit und ist wie diese zu vergüten.