Hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn er die Arbeitsstelle verlässt?
Keine Antwort
Ja, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Beschäftigte Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Der Anspruch ist gesetzlich in der Gewerbeordnung (GewO) verankert.
→ Mehr dazu auf Seite 65 ff.