Was passiert, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber bezüglich der Besetzung der Einigungsstelle nicht einigen können?
Keine Antwort
Dann erfolgt die Entscheidung durch das Arbeitsgericht. Den Antrag kann der Betriebsrat oder der Arbeitgeber stellen.
→ Mehr dazu auf Seite 19 ff.