Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeit

Arbeitszeit muss grundsätzlich erfasst werden – und jetzt?

Seit der BAG-Entscheidung im September 2022 weiß es jeder: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit aller Beschäftigten zu erfassen – das umfasst auch Außertarifliche, im Außendienst tätige und in Vertrauensarbeitszeit befindliche Beschäftigte.

Der Betriebsrat muss darüber wachen, dass der Arbeitgeber das Gesetz auch einhält und am besten eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit aushandeln.

Doch was sollte der Betriebsrat hier beachten und wie können praxistaugliche Lösungen aussehen?

Das kostenlose Dossier umfasst fünf ausgewählte Beiträge aus der »Arbeitsrecht im Betrieb« rund um Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeiterfassung sowie den Beschluss des BAG vom 13.9.2022 im Volltext.


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