Tarifvertrag

BAG: ver.di ist auch in der Pflegebranche tariffähig

22. September 2022
Dollarphotoclub_81618712
Quelle: cevahir87_Dollarphotoclub

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig und kann Tarifverträge auch in der Pflegebranche abschließen. Ein Arbeitgeberverband aus dem Pflegebereich hatte dies angezweifelt. Allerdings war sein Feststellungsantrag nicht einmal zulässig – so das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Darum geht es:

Die Gewerkschaft Ver.di (kurz für „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“) wurde im Jahr 2001 durch einen Zusammenschluss von fünf Gewerkschaften gegründet. Sie hat etwa 1,9 Millionen Mitglieder und ist auch für die Pflegebranche zuständig. Der Antragsteller ist ein Arbeitgeberverband für Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Er will feststellen lassen, dass ver.di in der Pflegebranche nicht tariffähig ist.

Der Gewerkschaft fehle in diesem Bereich die erforderliche - durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelte - Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite. Hilfsweise hat der Verband geltend gemacht, ver.di sei bezogen auf ihren gesamten satzungsmäßigen Organisationsbereich tarifunfähig.  Das in erster Instanz zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) hat die Anträge abgewiesen (LAG Berlin-Brandenburg, 24.6.2021 - 21 BVL 5001/21 –).

Das sagt das Gericht:

Auch die Rechtsbeschwerde des Verbandes vor dem BAG blieb erfolglos. Dabei war der Hauptantrag des Arbeitgeberverbandes auf die Feststellung einer teilweisen Tarifunfähigkeit von ver.di bereits unzulässig, so das BAG.

Die Tariffähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, im selbst beanspruchten Organisationsbereich wirksam Tarifverträge mit dem sozialen Gegenspieler zu schließen. Diese Fähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einer Vereinigung einheitlich und unteilbar.

Eine teilweise, auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkte Tariffähigkeit einer Koalition gibt es nicht. Die Rechtsbeschwerde gegen die Abweisung des Hilfsantrags war unzulässig. Damit steht rechtskräftig fest, dass ver.di tariffähig ist.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

BAG (13.09.2022)
Aktenzeichen 1 ABR 24/21
BAG, Pressemitteilung 36/22 vom 13.9.2022
Newsletter 2024 viertel - Anzeige -
Micha Heilmann, u.a.
Kompaktkommentar
98,00 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

Podcast KI-Verordnung
»Der Personalrat«-Podcast - Aktuelles

Was regelt die KI-Verordnung?

Dollarphotoclub_52916327_160503
Aus den Fachzeitschriften

Der Betriebsrat als Krisenmanager

Dollarphotoclub_38678589_160503
Betriebsratsarbeit - Rechtsprechung

Wann ein Betriebsratsbüro groß genug ist