KI auf dem Vormarsch: Die EU setzt Grenzen

18. März 2024
EU Datenschutz
Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

Das EU-Parlament hat das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet. Damit soll die Achtung der Grundrechte im Rahmen der Nutzung von künstlicher Intelligenz gewährleistet werden. Grundlage des Gesetzes ist ein Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahr 2021.

Was ist KI?

Künstliche Intelligenz imitiert menschliches Verhalten und menschliche Fähigkeiten, indem sie aus vorgebeben Informationen lernt. Die KI findet immer mehr Anwendungsgebiete und ist aus unserem Alltag längst nicht mehr wegzudenken. Ob Sprachassistenten, autonomes Fahren oder der Staubsaugerroboter im Eigenheim, überall begegnen wir künstlicher Intelligenz in unterschiedlichen Formen.

Was regelt das Gesetz?

Wie jede Innovation birgt aber auch die künstliche Intelligenz Risiken. Mit dem Gesetz zur künstlichen Intelligenz will das EU-Parlament deshalb einen sicheren Umgang mit künstlicher Intelligenz schaffen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen KI-Anwendungen mit geringem Risko und KI-Systemen mit hohem Gefahrenpotenzial, für die besondere Auflagen gelten. Je höher das Risiko, desto strenger sollen die Anforderungen an das KI-System sein. Das betrifft vor allem Anwendungen im Gesundheits- und Bildungswesen. Ganz verboten ist ab sofort die Bewertung von sozialem Verhalten (social scoring), wie es in China praktiziert wird.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es nur für Sicherheitsbehörden. Diese sollen Gesichtserkennung zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Straftaten nutzen dürfen.

Wie geht es weiter?

Das Gesetz soll innerhalb von zwei Jahren vollständig umgesetzt sein. Die Mitgliedsstaaten müssen nun alle Anwendungen überprüfen und die notwendigen Anforderungen erfüllen oder verbotene Systeme abschalten. Außerdem sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben halten. Verstöße kann jedermann bei den nationalen Behörden melden.

Ausblick

Weil sich die künstlichen Intelligenzsysteme schnell weiterentwickeln, wird es auch künftig Aufgabe der Behörden sein neue Entwicklungen zu beobachten, Risiken zu erkennen und entsprechend zu reagieren. So kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber  bereits jetzt, dass es kein klares Verbot biometrischer Fernerkennung im öffentlichen Raum gebe. Die Bundesregierung sollte die Öffnungsklausel für striktere nationale Verbote nutzen.

© bund-verlag.de (cs)

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