Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet

Nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen werden jährlich rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten festgestellt. Schon seit 2010 arbeiten die Bundesministerien für Gesundheit (BMG) sowie Arbeit und Soziales (BMAS) daran, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Jetzt geht das Projekt in die Zielgerade:
Mit der schrittweisen Einführung der eAU gibt es anstelle von vier Papierausdrucken – für Krankenkassen, Arbeitgeber, Ärzt:innen und Versicherte – ab Juli 2022 nur noch ein Exemplar für die persönlichen Unterlagen der Versicherten. Das elektronische Verfahren soll Anspruchsverluste durch verspätete Weiterleitung der AU-Bescheinigung verhindern, Bürokratie und Kosten für den Papierversand einsparen und eine lückenlose Dokumentation von AU-Zeiten bei den Krankenkassen sicherstellen.
Umstellung in Arztpraxen und Krankenkassen
Spätestens ab Januar 2022 sollen Arztpraxen übermitteln die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit online an die Krankenkassen übermitteln. Noch bis Ende Juni 2022 erhalten Patienten den "gelben Schein" für den Arbeitgeber auf Papier. Ab 1. Juli 2022 sollen Arbeitgeber die eAU bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen können.
Vorlagepflicht bei der Krankenkasse entfällt
Mit der Vorlagepflicht der gedruckten Bescheinigung bei der Krankenkasse entfällt ein langjähriges Risiko: Gesetzlich Versicherte haben die Pflicht, ihrer Krankenkasse die Krankschreibung rechtzeitig zu melden, damit sie einen möglichen Krankengeldanspruch nicht verlieren.
Wann die Meldung "rechtzeitig" ist, darüber haben Patienten und Krankenkassen oft jahrelang prozessiert, denn oft gab es Streit aufgrund von Postverzögerungen oder wenn Arztpraxen die Krankenkasse direkt informiert haben. Dieses Risiko entfällt nun, wenn alle Arztpraxen den Krankenkassen die Krankschreibung direkt elektronisch übermitteln.
Wichtig für die Übergangszeit
In der Übergangszeit ab 1. Oktober 2021 bis Ende 2021 müssen Patienten den bekannten "gelben Ausdruck" ab 1. Oktober 2021 nicht mehr selbstständig an ihre Krankenkasse schicken, sondern können sich auf die digitale Übertragung über die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) verlassen. Allerdings sollten sie vorab bei Ihrer Arztpraxis nachfragen, ob diese bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.
Vorlagepflicht beim Arbeitgeber bleibt zunächst bestehen
Wer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, sofern dieser nicht schon früher ein Attest verlangt. Die Bescheinigung muss von den Beschäftigten zunächst noch weiter als Papierausdruck vorgelegt werden, da Arbeitgeber erst ab Juli 2022 in das elektronische Verfahren zum Abruf der eAU einbezogen werden.
Quellen:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 2021
GKV-Spitzenverband, 14.6.2021
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