DGB-Jugend: Hitzefrei auch für Auszubildende!

23. August 2011

Passend zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres meldet sich der Sommer zurück, mit Tageshöchstwerten von 30 °C und mehr. In ihrer Zeitschrift "Soli" erinnert die DGB-Jugend daran, dass junge Beschäftigte und Auszubildende sich nicht am Arbeitsplatz "grillen" lassen müssen. JAV und Betriebsrat wachen darüber, dass der Arbeitgeber alle Schutzbestimmungen einhält.

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres meldet sich der Sommer zurück, mit Tageshöchstwerten von 30 °C und mehr. In ihrer Zeitschrift "Soli" erinnert die DGB-Jugend daran, dass gerade Minderjährige und Auszubildende sich nicht am Arbeitsplatz "grillen" lassen müssen. JAV und Betriebsrat wachen darüber, dass der Arbeitgeber alle Schutzbestimmungen einhält.

In der Tat verpflichten hohe Temparaturen am Arbeitsplatz den Arbeitgeber zum Handeln. Was genau der Arbeitgeber tun muss, erklärt unser langähriger AiB-Fachautor Wolf-Dieter Rudolph in seinem Beitrag »Die Grillsaison fällt aus« in Soli, Heft 8+9/11, der Zeitschrift der DGB-Jugend. Übersteigt die Raumtemperatur in Arbeitsräumen 26°C, tritt nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)  für die Raumtemperatur (ASR A3.5) gleich ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die der Arbeitgeber anordnen bzw. durchführen muss, von Änderungen in den Büroräumen bis zur Verschiebung der Kernarbeitszeiten und zur wörtlichen Lockerung der Kleiderordnung. Ab 35 °C wird die Arbeitsleistung ohne Schutzmaßnahmen rechtlich unmöglich, in diesem Fall kommt sogar eine Befreiung von der Arbeitsleistung  in Betracht. In allen Fällen sollten schwer erträgliche Temperaturen in Arbeits- und Pausenräumen an Betriebsrat und JAV weitergemeldet werden, damit der Betriebsrat vom Arbeitgeber Abhilfe verlangen kann.


(c) www.bund-verlag.de

(ck)

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