Anti-Terrorlisten

Kein Screening ohne Betriebsrat

24. September 2015

Unternehmen überprüfen zunehmend, ob ihre Mitarbeiter auf EU-Anti-Terrorlisten stehen. Doch niemand kann so recht sagen, wie und aufgrund welcher Tatsachen Personen auf diese Listen gelangen. Interessenvertretungen müssen das Treiben nicht einfach so dulden. Sie sind zu beteiligen.

Viele vor allem international handelnde Arbeitgeber halten sich für gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter-Screenings durchzuführen. Hintergrund sind hier vor allem die von der EU erlassenen Anti-Terror-Verordnungen. Personen, die dort genannt werden, dürfen keine Gelder mehr erhalten. Ansonsten drohen Strafen. Firmen, die den Listenabgleich durchführen, erhalten darüber hinaus Erleichterungen beim Zoll.

Doch das Entstehen der Listen ist völlig intransparent. Rechtsstaatsprinzipien - wie die geltende Unschuldsvermutung bis zu einer gerichtlichen Verurteilung - werden quasi geräuschlos und durch die Hintertür aufgehoben. Gleichwohl werden den gelisteten Personen, trotz unsicherer Tatsachengrundlage und ohne gerichtliche Entscheidung, faktisch ihre elementaren Grundrechte entzogen und eine selbstbestimmte Existenz aufgrund der Entziehung sämtlicher wirtschaftlicher Ressourcen unmöglich gemacht. Der »zivile Tod« droht.

Schützende Betriebsvereinbarung

Betriebsräten steht an dieser Stelle eine Reihe von Mitbestimmungsrechten zum Schutz der Mitarbeiter zur Seite. So können spezielle Betriebsvereinbarungen zum Terrorlisten-Screening dabei helfen, die erheblich in die Grundrechte der Beschäftigten eingreifenden Maßnahmen, ohne konkrete Verdachtsmomente, zu kontrollieren.

Achim Thannheiser und Vera Westerman haben die rechtlichen Möglichkeiten für betriebliche Interessenvertreter kurz und knapp zusammengestellt. Die beiden mussten bei der Auswertung der wenigen bereits existierenden Betriebsvereinbarungen dazu für die Hans-Böckler-Stiftung feststellen, dass meist die erforderlichen Schutzmechanismen für die Beschäftigten nicht eingebaut wurden.

Mehr lesen bei: Achim Thannheiser und Vera Westermann, Kein Screening ohne Betriebsrat, in: CuA 9/2015, 28 ff.

© bund-verlag.de (ol)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren