Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM auch bei häufigen Kurzerkrankungen

04. Januar 2016

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – soll länger erkrankten Beschäftigten die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und die Prävention fördern. In einem wichtigen Urteil hat das BAG jetzt klargestellt, dass das BEM auch bei häufigen Kurzerkrankungen Arbeitgeberpflicht ist. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag von Mirko Stepan in der Zeitschrift »Gute Arbeit« (GA) 11/2015.

Den kompletten Beitrag lesen Sie hier kostenfrei und in voller Länge :

Quelle:

»Gute Arbeit« (GA) 11/2015, S. 33 ff.

© bund-verlag.de (ls)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille