Älter werden im Betrieb
Ein sicherer Job hat eine große Bedeutung - zumeist auch weit über das betriebliche Umfeld hinaus. Auch private Entscheidungen, wie etwa die Wahl des örtlichen Lebensumfeldes, hängen oft von der Stabilität der beruflichen Verhältnisse ab.
Deshalb spielt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der betrieblichen Praxis auch eine überragende Rolle. Nur wer hier vor Willkürmaßnahmen des Arbeitgebers geschützt ist, kann seine berufliche Laufbahn ansatzweise sicher planen. Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeiten können da an verschiedenen Stellen eine wichtige rechtliche Rolle spielen.
Etwa wenn der Arbeitgeber vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG eine Sozialauswahl unter den möglichen betroffenen Mitarbeitern durchführen muss: Je länger ein Mitarbeiter beschäftigt ist und je älter er ist, umso schutzwürdiger ist seine Rechtsposition – das heißt, umso schwerer kann ihm gekündigt werden. Das ist auch für die Betriebsratstätigkeit von Bedeutung, denn der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung nach dem Betriebsverfassungsgesetz angehört werden.
Aber auch unabhängig von Beschäftigungsrisiken sollten sich Betriebsräte mit dem Thema des voranschreitenden Alters von Belegschaften auseinandersetzen. So ist etwa die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb ausdrücklich eine allgemeine Aufgabe des Betriebsrats.
Wie der Betriebsrat das angehen kann und in welchen Situationen im Beruf das Lebensalter weiter eine Rolle spielt, schildert AiB-Autor
Christopher Koll in der AiB 1/16, ab S. 10
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