Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebsarzt als Lotse beim BEM

19. Februar 2016

Betriebsärzte sind mitentscheidend dafür, ob ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich ist. Voraussetzung dafür ist eine enge Vernetzung mit allen Akteuren innerhalb und außerhalb des Betriebes. Wie das gelingt, erfahren Sie im Beitrag von Detlef Glomm in der Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 2/2016.

Betriebsärzte können einen wichtigen Beitrag zum betrieblichen Eingliederungsmanagement leisten, weil sie an der Nahtstelle zwischen Individuum, Gesundheitssystem und Betrieb tätig sind und so die mit einem Gesundheitsproblem verbundenen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit in Hinblick auf die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes und die betrieblichen Rahmenbedingungen ganzheitlich beurteilen können.

Engmaschiger Unterstützungsprozess

Der Unterstützungsprozess beginnt mit einer frühzeitigen Kontaktaufnahme mit dem Erkrankten zur Klärung des Gesundheitsproblems, der Unterstützung bei der Terminierung spezieller Untersuchungen oder der Einleitung von Reha-Maßnahmen. Der Prozess setzt sich fort mit dem Abgleich von Anforderungs- und Fähigkeitsprofil und der Unterstützung bei der Erarbeitung des Eingliederungsplans und schließt mit der ärztlichen Begleitung während der Wiedereingliederung und der Unterstützung der Nachhaltigkeit nach Abschluss der Wiedereingliederung.

Vertrauensverhältnis mit Beschäftigten und Vernetzung mit Akteuren unabdingbar

Voraussetzung für ein erfolgreiches Eingliederungsmanagement ist einerseits ein positives Vertrauensverhältnis zu den Beschäftigten, andererseits eine enge Vernetzung mit allen Akteuren innerhalb und außerhalb des Betriebes. Über externe Netzwerke können Betriebsärzte beispielsweise häufig kurzfristig auf die Beschleunigung von Facharztterminen Einfluss nehmen und in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten die Vorstellung in einer Fachambulanz oder die Aufnahme in einer Tagesklinik für den erkrankten Beschäftigten organisieren. Der Betriebsrat kann den Betriebsarzt zu allen Fragen rund um den Gesundheitsschutz und das betriebliche Eingliederungsmanagement zur Beratung heranziehen.

Beispiele einer gelungenen Wiedereingliederung lesen Sie in dem Beitrag »Betriebsarzt als Lotse beim BEM« von Detlef Glomm in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 2/2016 auf den Seite 23-27. 

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