Arbeitszeit

28-Stunden-Woche durch Tarifvertrag?

29. Juni 2017
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Quelle: © rdnzl / Foto Dollar Club

Ein gesetzliches Rückkehrrecht für Arbeitnehmer von Teilzeit in Vollzeit wird es vor der Bundestagswahl nicht mehr geben. Die Gewerkschaft IG Metall diskutiert jetzt eine tarifliche Lösung: Zu den Zielen der nächsten Metall-/Elektro-Tarifrunde könnte auch der Anspruch gehören, die Wochenarbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf 28 Stunden zu verringern - und anschließend wieder in Vollzeit zu wechseln. Den Vorschlag stellte der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hoffmann auf dem Arbeitszeitkongress der Gewerkschaft in Mannheim vor.


Ein gesetzlicher Anspruch auf die Rückkehr von Teilzeitarbeitnehmern in Vollzeit war im Koalitionsvertrag dieser Wahlperiode vorgesehen und stand bis vor kurzem noch auf der Tagesordnung des Gesetzgebers (vgl. »Raus aus der Teilzeit« in AiB 3/2017, S. 24-25). Allerdings ist das geplante Gesetz vor der Bundestagswahl im September politisch nicht mehr durchsetzbar.

Jetzt schlägt die Gewerkschaft IG Metall eine tarifliche Lösung vor, um Arbeitnehmern die nötige Flexibilität für Familienpflichten und Lebensplanung durch einen Anspruch auf befristete Verkürzung der Arbeitszeit zu sichern.

Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten

»Die Beschäftigten wollen Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen. Und wir wollen, dass dies für alle möglich ist« sagte Jörg Hoffmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, in seiner Schlussrede zum IG-Metall-Arbeitszeitkongress in Mannheim am 27. Juni 2017. Die Beschäftigtenbefragung der IG Metall von Anfang 2017, an der sich 680.000 Beschäftigte beteiligten, habe gezeigt, dass für die Beschäftigten die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ganz oben stehe, wenn auch die 35-Stunden-Woche nach wie vor die Wunscharbeitszeit der Mehrzahl der Beschäftigten sei.

Befristeter Wechsel in 28-Stunden-Woche

Um Beschäftigten eine flexiblere Lebensplanung zu ermöglichen, schlägt die IG Metall einen Anspruch auf befristete Arbeitszeitverkürzung vor: »Wir wollen, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit – etwa bis zu 28 Stunden – verkürzen können, zeitlich befristet, mit einem Rückkehrrecht.« sagte Jörg Hoffmann. Dies solle den Beschäftigten mehr Freiheit geben, sei es für einen Hausbau oder das Ansparen von Zeitkonten für ein Sabbatical.

Entgeltausgleich für Kinderbetreuung und Pflege

Für Arbeitnehmer, die Kindern oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, soll es zudem einen Entgeltausgleich geben - denn gerade Arbeitnehmer in den unteren Entgeltgruppen könnten sich den Wechsel in die Teilzeit sonst nicht leisten. Eine solche Sozialleistung der Arbeitgeber sei nicht nur menschlich, sondern auch gesellschaftlich geboten, so Hoffmann.

Entlastung von Schichtarbeitern

Notwendig sei auch eine Entlastung für die Schichtarbeiter, immerhin rund ein Drittel aller Beschäftigten, denn die Schichtarbeit sei gesundheitlich besonders belastend. Auch in der Industrie in den ostdeutschen Bundesländern, wo in der Metall- und Elektroindustrie noch die 38-Stunden-Woche gilt, müsse die Anpassung vorangetrieben werden - hier könnten die großen Automobilwerke eine Vorreiterrolle übernehmen, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende.

Diskussion in den Betrieben läuft noch

Der gewerkschaftliche Vorschlag ist noch keine offizielle Tarifforderung - die Ziele für die nächste Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie beschließt die Gewerkschaft voraussichtlich förmlich im Oktober des Jahres.

Quellen:

IG Metall, Pressemitteilung 30/2017 vom 27.06.2017 FAZ, Meldung vom 28.06.2017

Weiterführende Infos:

»IG Metall fordert Arbeitszeiten, die zum Leben passen« (IG Metall, Digitale Pressemappe 30/2017)

AiB-Lesetipp:

»Kurzarbeit als Rettungsanker« von Christiane Jansen in »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2017, S. 51-53.

Buchtipp:

»Arbeitszeit und Mitbestimmung« von A bis Z - Das Lexikon für die Interessenvertretung« von Beckmann/Steiner u.a. (erscheint 11/2017)

© bund-verlag.de (ck)

 
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