Schwerbehindertenrecht

Mit BEM den Arbeitsplatz retten

16. Juli 2021 Schwerbehindertenrecht
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Quelle: © RioPatuca Images / Foto Dollar Club

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) führt Beschäftigte nach einer Krankheit zurück ins Arbeitsleben. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 7/2021 zeigt Werner Feldes, wie die SBV im Einzelfall am besten helfen kann. Weiteres Thema: Neue Rechte für SBV und Werkstattrat durch die BetrVG-Reform.

Mehrere hunderttausend Beschäftigte scheiden jährlich laut Bundesarbeitsministerium wegen gesundheitlicher Gründe für lange Zeit aus der Arbeit aus. Im Titelbeitrag von Werner Feldes lesen Sie, wie die SBV im BEM-Verfahren für die betroffenen Beschäftigten am besten ihre Stärken einsetzt. Im Experten-Interview erläutert Jacqueline Büschker vom Inklusionsamt Münster, wie das Inklusionsamt beim BEM Hilfestellung leistet und wie die Behörde mit Betriebsrat und SBV zusammenarbeitet.

Die Corona-Pandemie hat eine neue Reform im Betriebsverfassungsrecht nötig gemacht: Es mussten Rechtsgrundlagen für digitale Betriebsratssitzungen und Konferenzen geschaffen werden, und der Schutz von Wahlbewerbern und Wahl-Initiatoren wurde verbessert. In der neuen Ausgabe zeigt Prof. Dr. Wolfgang Däubler, warum auch die SBV und der Werkstattrat in Werkstätten für behinderte Menschen vom Betriebsräte-Modernisierungsgesetz profitieren.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • Wie die SBV im BEM-Verfahren hilft und unterstützt
  • Worin die Stärken der SBV in der Beratung liegen
  • Welche Untertstützungsmaßnahmen im BEM besonders erfolgreich sind

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Covid-19 als Berufskrankheit – das müssen Sie für die Anerkennung wissen
  • Überblick über die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ und die „Ergänzenden finanziellen Leistungen“
  • Rechtsprechung: Wann Rufbereitschaft als Mehrarbeit zählt (LAG Rheinland-Pfalz,  26.7.2020)
  • Rechtsprechung: Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch – Bewerber muss seine Schwerbehinderung mitteilen (BAG, 17.12.2020)

Jetzt zwei Ausgaben »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« gratis testen!

© bund-verlag.de (ck)

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