Mobile Arbeit

7 Tipps für Home Office

08. Juli 2016
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Quelle: contrastwerkstatt_Dollarphotoclub

Arbeiten von zuhause aus – das wünschen sich viele Arbeitnehmer. Sie schätzen dabei, dass sie ihre Zeit einteilen und Familie und Beruf in Einklang bringen können. Und heutzutage besteht kaum ein Zweifel, dass auch Arbeiten im Home Office genauso produktiv sein kann. Mobile Software macht es möglich. Doch es gibt Schattenseiten. Der Betriebsrat muss diese im Blick haben, um die Kollegen zu schützen.

1. Kein Rechtsanspruch auf Home Office

Anders als seit 2015 in den Niederlande haben in Deutschland Mitarbeiter keinen rechtlichen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Home Office. Allerdings gehen immer mehr Unternehmen dazu über, jedenfalls tageweise auch das Arbeiten von zuhause aus zu gewähren. Erste Betriebsvereinbarungen (BMW, VW, Bosch) sehen Regelungen für das Arbeiten im Home Office vor.

2. Konkrete vertragliche Vereinbarungen treffen

Wichtig sind klare Regelungen für Home Office – entweder in einer Betriebsvereinbarung oder im individuellen Arbeitsvertrag. Besteht schon ein Arbeitsvertrag, so ist auch eine Ergänzung desselben möglich. Egal ob Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag: wichtg ist, dass Details zur Begründung, , Beendigung und Ausgestaltung der Arbeit im Homeoffice, aber auch zum Umfang enthalten sind.

3. Arbeitszeiten einhalten

Alle Gesetze des Arbeitsschutzes gelten auch für Home Office, folglich auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das heißt: Auch im Home Office dürfen Mitarbeiter nicht mehr als acht Stunden arbeiten, sie müssen die üblichen – im ArbZG geregelten – Ruhezeiten beachten und vor allem zwischen Beendigung der Arbeit an einem Tag und Beginn der neuen Arbeitszeit am nächsten Tag eine Pause von mindestens elf Stunden einhalten. Vor allem ist darauf zu achten, dass klar geregelt ist, wie die zuhause absolvierte Arbeitszeit dokumentiert und erfasst wird.

4. Datenschutz beachten

Beschäftigte müssen wissen, dass der Arbeitgeber durch mobile Endgeräte, die mit dem Netzwerk des Betriebs verbunden sind, Zugriff auf seine Daten haben kann. Es sind daher ausreichend Schutzmaßnahmen zu treffen, damit diese Kontrolle ausbleibt und der Arbeitnehmer nicht permanent überwacht wird. Mitarbeiter sollten mobile Speicherdaten nur mit Verschlüsselung nutzen sowie private Dokumente und Unternehmensdaten voneinander trennen.

5. Arbeitsplatz schützen

Büromöbel, die Beleuchtung oder die Software müssen den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen. Dafür muss der Arbeitgeber sorgen. Er muss die entsprechenden Vorkehrungen treffen, damit auch im Home Office der Arbeitsplatz allen Arbeitsschutzbestimmungen entspricht. Auch zuhause gelten die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Bildschirmarbeitsplatzverordnung.

6. Berufsunfallversicherung auch zuhause

Auch bei der Arbeit im Home Office gelten die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeiten am heimischen Schreibtisch sind ebenso versichert wie der Weg vom Home-Office in die Firma. Allerdings unterliegen der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine, anders als im Büro, - so allgemeine Rechtsmeinung – nicht der gesetzlichen Unfallversicherung.

7. Kosten und Haftung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Arbeitsmittel auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Beschädigt der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel des Arbeitgebers, haftet er lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei mittlerer Fahrlässigkeit gegebenenfalls anteilig. Da diese Haftungsprivilegien der betrieblich veranlassten Tätigkeit Dritte ausschließen, kann es sinnvoll sein, dass der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Versicherung für verursachte Schäden durch Dritte abschließt. © bund-verlag.de (fro)

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