Arbeitszeugnis

Wirksamer Klageverzicht

23. Juli 2014

Arbeitnehmer können als Gegenleistung für ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis wirksam auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Die Richter des LAG Niedersachsen nahmen den Fall auch zum Anlass, die traditionelle Rechtsauffassung der Arbeitsgerichte zum Wortlaut qualifizierter Zeugnisse zu erläutern.

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Nachdem einem Fleischer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden war, unterzeichneten er und sein Arbeitgeber eine sogenannte Abwicklungsvereinbarung.

In dieser Vereinbarung verpflichtete sich die Firma zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Führungsbewertung (Note "gut"). Im Gegenzug erklärte der Fleischer, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten.

Verzicht wirksam widerrufen?

Wenig später überlegte er es sich anders, widerrief seinen Verzicht und erhob Kündigungsschutzklage. Er meint, die Vereinbarung des Klageverzichts sei unwirksam.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen bestätigte die für den Arbeitnehmer ungünstige Entscheidung der Vorinstanz. Dementsprechend hat die Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet.

Zwar ist ein reiner Klageverzicht ohne Kompensation durch ein substantiiertes Entgegenkommen grundsätzlich gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen.

Echte Gegenleistung

Die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit der Gesamtnote "gut" ist aber eine substantiierte Gegenleistung in diesem Sinne. Ohne die Vereinbarung hätte der Gekündigte nämlich lediglich einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis mit der Bewertung "zur vollen Zufriedenheit" gehabt.

Die LAG-Richter berücksichtigten bei ihrer Entscheidung die traditionelle Rechtsauffassung, dass "zur vollen Zufriedenheit" die durchschnittliche Benotung eines Arbeitszeugnisses darstellt. Wollen Arbeitnehmer in einem Zeugnisprozess eine bessere Benotung erreichen, müssen sie Tatsachen vortragen, die eine bessere Beurteilung rechtfertigen. Das hat der Gekündigte hier aber nicht im erforderlichen Umfang getan.

Quelle:

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.3.2014
Aktenzeichen: 5 Sa 1099/13

© bund-verlag.de - (jes)

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Auf Gegenwehr setzen« von Javier Davila Cano in »Arbeitsrecht im Betrieb (AiB)« Ausgabe 7-8/2013, S. 10 - 14

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