Sonderpreisträger in der AiB

KI im Dienste des Menschen

01. März 2022
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Sonderpreis Digitalisierung - der Konzernbetriebsrat von IBM hat eine innovative Konzernbetriebsvereinbarung über den Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz abgeschlossen: KI-Systeme sind fehlbar und ihre Ergebnisse stark von der Qualität der Daten, von den zugrunde liegenden Algorithmen und vom Training des KI-Systems abhängig. Aus Sicht des KBR müssen diese Systeme diskriminierungsfrei sein und sollten zum Nutzen des Unternehmens und der Belegschaft eingesetzt werden. – Im Juli 2020 konnte eine Rahmenvereinbarung zu KI abgeschlossen werden.

 

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz – kurz KI – eröffnet vielfältige Chancen. Selbstlernende Algorithmen, programmiert, um in Daten Muster zu erkennen, verbunden mit wachsender Rechenleistung, helfen bereits erfolgreich bei der Identifizierung von Gesichtern, automatischen Untertiteln in Videokonferenzen oder dem autonomen Fahren. Für die einen ist KI ein zentraler Treiber der Transformation – andere weisen zurecht auf Risiken hin, wenn intelligente Software immer stärker Entscheidungen beeinflusst, beispielsweise bei der Personalauswahl und -beurteilung. Auch bei IBM wird KI für eine immer größer werdende Anzahl von Personaldatensystemen eingesetzt, so bei Empfehlungen für die Auswahl von Bewerbenden, für Gehaltserhöhungen, Qualifizierungen und bei der Karriereplanung. Doch KI-Systeme sind fehlbar und ihre Ergebnisse stark von der Qualität der Daten, den zugrunde liegenden Algorithmen und vom Training des KI-Systems abhängig. Aus Sicht des Konzernbetriebsrats (KBR), der dazu 2019 ein Projekt initiierte, müssen diese Systeme diskriminierungsfrei sein und sollten gleichermaßen zum Nutzen des Unternehmens und der Belegschaft eingesetzt werden. Das Gremium machte es sich daher zur Aufgabe, dazu eine Vereinbarung zu treffen. Diese sollte die genannten Kriterien berücksichtigen, die Sorgen der Belegschaft ernst nehmen und so dazu beitragen, dass durch ein verlässliches Regelwerk die Akzeptanz von KI-Systemen im Unternehmen erhöht wird – und der Mensch am Ende das letzte Wort behält.

Einsatz agiler Arbeitsmethoden
Gemeinsame Sitzungen von Personalabteilung, Betriebsrat und internen KI-Fachleuten starteten im September 2019. Es kamen dabei Design Thinking-Methoden zum Einsatz. Design Thinker schauen durch die Brille des jeweiligen Nutzers auf das Problem und begeben sich dadurch in die Rolle des Anwenders, um die jeweiligen Erwartungshaltungen und Ziele zu erarbeiten. In offenen, lösungsorientierten Brainstorming-Sitzungen, ohne Lagerbildung, wurde so der Regelungsinhalt gemeinsam erarbeitet. »Dabei spielten die langjährigen Beziehungen der Verhandlungspartner untereinander und eine von Vertrauen und Respekt geprägte Atmosphäre, trotz oft widerstrebender Interessen, eine wichtige Rolle«, wie Frank Remers, Sprecher des BR-Fachausschusses »Personaldatensystem« berichtet. Nachdem die Lösungsideen agil auf Flipcharts, in Bildern und Mindmaps skizziert waren, wurde wegen Corona ab März 2020 in Videokonferenzen unter Nutzung von Kollaborationstools eine gemeinsame Textfassung erarbeitet. Aus Sicht der Betriebsräte war es vor allem wichtig, immer wieder die  ehlbarkeit einer KI zu thematisieren und den künftigen Umgang damit zu regeln. Um sich das komplexe Thema möglichst breit zu erschließen, konnten die Betriebsräte nicht nur auf die weitreichende unternehmenseigene Expertise zum Thema und zu den IBM-Prinzipien zu KI zurückgreifen. Wichtige Leitplanken waren für sie auch die EU-Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI aus dem April 2020, die Veröffentlichungen der Enquete-Kommission KI des Deutschen Bundestags sowie externe juristische Unterstützung, die sie ergänzend hinzuzogen.

Am Ende entscheidet der Mensch
Im Juli 2020 konnte dann eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Aufbauend auf der Rahmenbetriebsvereinbarung für herkömmliche IT-Systeme wurden Standards für KI-Systeme gesetzt: zu Transparenz, Erklärbarkeit, Nicht-Diskriminierung und der Qualitätssicherung der Daten und des Algorithmus. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die KI menschliche Entscheidungen unterstützt und am Ende der Mensch entscheidet. Weiterhin wurde eine Bewertung in einem Gefährdungsspektrum entwickelt: von KI-Systemen, deren Empfehlungen nur die betroffenen Beschäftigten informieren, bis zu grundlegenden automatischen Entscheidungen über Menschen, die nicht zu vereinbaren sind. Zur Unterstützung und Beratung wurde ein KIEthik- Rat für IBM in Deutschland gegründet, der sich aus Personal, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und internen Fachleuten der KI zusammensetzt. Dieser soll dabei helfen,
die Rahmenvereinbarung weiterzuentwickeln und bei aktuellen Themen den Betriebsrat und die Personalabteilung fachlich beraten.

Christof Herrmann, Kommunikationsberater mit den Themen Arbeit, Recht und Wirtschaft, Aachen.

► Zum Beitrag "KI im Dienste des Menschen" in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" 2/2022, S. 43f.

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