Arbeiten, aber bitte mit Grenzen
Die große Mehrheit der Arbeitnehmer*innen spricht sich für klare Grenzen des Arbeitstags aus. Laut einer aktuellen Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) möchten Arbeitnehmer*innen im Schnitt nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten – ein deutliches Signal für den Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie nach gesunder Arbeitsbelastung.
Was bedeutet der 8-Stunden-Tag heute noch für Dich – ist er eher ein Relikt oder ein zentraler Schutzmechanismus?
Rolf Schmucker: Der 8-Stunden-Tag hat eine hohe symbolische Bedeutung. Er steht seit dem 19. Jahrhundert für den Kampf der Gewerkschaften für mehr Selbstbestimmung über die eigene Lebenszeit, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und ausreichende Erholungsmöglichkeiten. In dem Slogan »8 Stunden Arbeit, 8 Stunden Freizeit, 8 Stunden Schlaf« wird dies auf den Punkt gebracht. Die Einführung des 8-Stunden-Tags 1919 – infolge der Novemberrevolution – war ein Meilenstein in der Geschichte der Arbeiter*innenbewegung. Trotz dieser langen Geschichte handelt es sich beim 8-Stunden-Tag aber keineswegs um ein Relikt. Die Schutzfunktionen, die die Begrenzung des Arbeitstags für die Beschäftigten haben, sind heute mindestens genau so wichtig wie vor 100 Jahren. Die Entgrenzung von Arbeitszeiten ist in den vergangenen Jahren vorangeschritten. Der Druck auf viele Beschäftigte steigt, auch nach Feierabend erreichbar zu sein oder sich abends noch mal an die Arbeit zu setzen. Die Arbeitgeberverbände und Teile der Politik fordern nun die Abschaffung des 8-Stunden-Tags. Die Arbeitgeber wollen damit Zugriff auf bislang geschützte private Zeiten bekommen. Für die Beschäftigten wäre ein solcher Schritt mit erhöhten gesundheitlichen Risiken verbunden.
Wie bewertest Du die aktuelle Debatte um mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit – ist das eine Gefahr für den 8-Stunden-Tag oder eine Chance für neue Modelle?
Das häufig bemühte Bild von einem starren gesetzlichen Arbeitszeitregime entspricht nicht den Realitäten. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ermöglichen bereits heute eine große Flexibilität. Die Vielzahl von Arbeitszeitmodellen, die häufig durch Tarifverträge ausgestaltet werden, belegt das eindrücklich. Auch der 8-Stunden-Tag kann heute schon ohne weitere Begründung zumindest für einen begrenzten Zeitraum überschritten werden. Bis zu zehn Stunden täglich sind möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Die weite Verbreitung überlanger Arbeitszeiten und atypischer Arbeitszeitlagen – z. B. abends, nachts oder am Wochenende – wirft eher die Frage auf, ob die Schutzfunktionen des Arbeitszeitgesetzes ausreichen. Richtig ist aber, dass sich viele Beschäftigte mehr Flexibilität aufseiten ihrer Arbeitgeber wünschen, wenn es um die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Privatleben geht. Die Arbeitszeitbedarfe der Menschen ändern sich im Verlauf ihres Lebens. Die Gründung einer Familie, Kindererziehung oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger sind Lebensphasen, in denen sich viele Beschäftigte wünschen, zumindest für einen begrenzten Zeitraum kürzer zu arbeiten. Eine größere Flexibilität für die Beschäftigten ist auch eine Voraussetzung für eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Noch immer sehen wir hier überwiegend eine klassische Rollenverteilung. Die Erwerbstätigenquote von Frauen ist in den vergangenen Jahrzehnten zwar deutlich angestiegen, liegt aber immer noch unter der der Männer. Und die Hälfte der erwerbstätigen Frauen arbeitet in Teilzeit. Bei den Männern sind es etwas mehr als 10 %. In den angesprochenen Lebensphasen geht der Wunsch vieler Beschäftigter in Richtung »kurze Vollzeit«. Damit sind Wochenarbeitszeiten zwischen 28 und 35 Stunden gemeint. Auf Basis einer »kurzen Vollzeit« wäre eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit eher möglich. In der Realität scheitert das häufig an den Grenzen, die vom Betrieb gesetzt werden. Wenn wir über Arbeitszeitflexibilität sprechen, sollten wir daher diese Frage nicht vergessen: Wie können die Rechte der Beschäftigten auf eine lebensphasenspezifische Gestaltung ihrer Arbeitszeiten gestärkt werden?
Was zeigen Eure Daten zur tatsächlichen Arbeitszeit in den Betrieben – wie oft wird der 8-Stunden-Tag überschritten?
Wir haben mit der Repräsentativbefragung des DGB-Index Gute Arbeit im Jahr 2025 4.000 Arbeitnehmer*innen zu ihren Arbeitszeiten befragt. Die Ergebnisse machen deutlich, wie vielfältig die Arbeitszeiten in Deutschland sind. Von einer starren Begrenzung auf acht Stunden kann nicht die Rede sein. 43 % der Befragten arbeiten sehr häufig oder oft länger als acht Stunden pro Tag. Das entspricht jedoch nicht unbedingt ihren Wünschen. Die Mehrheit der Betroffenen würde ihren Arbeitstag gerne auf maximal acht Stunden begrenzen. Generell zeigt sich, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten ihre Arbeit gerne zu gängigen Zeiten tagsüber leisten möchte. 95 % der Beschäftigten möchten ihren Arbeitstag bis spätestens 18 Uhr beenden. Interessant ist auch dieser Befund: 12 % der Befragten geben an, dass sie den Arbeitstag sehr häufig oder oft für mehrere Stunden unterbrechen, um dann abends nach 19 Uhr weiterzuarbeiten. Besonders stark verbreitet ist dies bei Beschäftigten, die Kinder zu betreuen haben. Doch diese Form der Flexibilisierung entspricht nicht dem Wunsch der Betroffenen. 97 % der Beschäftigten mit Kindern, die abends weiterarbeiten, würden ihren Arbeitstag gerne spätestens um 19 Uhr beenden. Das fragmentierte Arbeiten ist offensichtlich eher aus der Not geboren als ein Ausdruck selbstbestimmter Arbeitszeiten.
Welche Folgen haben überlange Arbeitszeiten für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten?
Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sind hier klar: Lange Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden pro Woche sind mit erhöhten Risiken für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Betroffenen verbunden. Lange Arbeitszeiten gehen u. a. einher mit einem schlechteren subjektiven Gesundheitszustand, mit mehr krankheitsbedingten Fehlzeiten, mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf und die Erholungsfähigkeit, mit vermehrtem Auftreten von Burnout- und Erschöpfungszuständen sowie mit verschiedenen Erkrankungen des Herzkreislaufsystems. Hinzu kommt insbesondere bei überlangen Arbeitszeiten ein erhöhtes Unfallrisiko. Das betrifft sowohl Arbeits- als auch Wegeunfälle. Das Unfallrisiko steigt nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Ermüdung und eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit fordern hier ihren Tribut. Im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zudem viele Grenzwerte auf einen 8-Stunden-Tag, eine 5-Tage-Woche und ein 40 Jahre dauerndes Berufsleben ausgelegt. Das gilt z. B. für die Exposition gegenüber Gefahrstoffen, Lärm oder physikalischen Belastungen. Eine Überschreitung des 8-Stunden-Tags bei gleichbleibenden Grenzwerten kann das gesundheitliche Risiko für die Betroffenen ebenfalls deutlich erhöhen. Aus diesen Gründen warnt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) völlig zu Recht vor einer Aufweichung der Schutzstandards des Arbeitszeitgesetzes. Die Flexibilität von Arbeitszeiten findet ihre Beschränkung in den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Dafür liefert das Arbeitszeitgesetz in der derzeit gültigen Version gute Mindeststandards.
Der Gesprächspartner
Dr. Rolf Schmucker ist Sozial- und Gesundheitswissenschaftler. Er leitet das Institut DGB-Index Gute Arbeit in Berlin.
Der Beitrag ist veröffentlicht in der Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« 10/2025. Hier geht es zur kompletten Ausgabe!
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