Gesundheit

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb

28. November 2014

Die Bedeutung der Arbeitsmedizin steigt im Kontext des demografischen Wandels und längerer Lebensarbeitszeiten. Die Arbeitsmedizinverordnung, zuletzt im Oktober 2013 novelliert, konkretisiert die betrieblichen Aufgaben – und wirft Fragen auf.

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die in den Betrieben zu beachten ist, wird von einem der fünf Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS, dem Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed), konkretisiert. Der AfAMed entwickelt zudem Regeln und Empfehlungen für die Praxis, damit die arbeitsmedizinische Vorsorge bestmöglich umgesetzt werden kann.

Unklarheiten mit der ArbMedVV
Die ArbMedVV richtet sich vornehmlich an Arbeitgeber und die Arbeits-/Betriebsmedizin, jedoch auch an Beschäftigte (Information, persönliche Rechte der Betroffenen) und an betriebliche Interessenvertretungen, die das Einhalten der arbeitsmedizinischen Vorsorgevorschriften überwachen müssen.
Die letzte Novellierung der ArbMedVV betont besonders die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten und deren Selbstbestimmungsrechte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (früher vielfach „Vorsorgeuntersuchungen“). Doch Selbstbestimmung und Freiwilligkeit führen in Teilen dazu, so ein Arbeitsmediziner am Rande der letzten Arbeitsschutz Aktuell 2014, dass wichtige Untersuchungen von Beschäftigten abgelehnt werden und deshalb – u.U. zu deren Nachteil - unterbleiben.

FAQs zu den Problemen mit der ArbMeddVV
Der AfAMed hat sich eingehend mit den Problemen der novellierten ArbMedVV befasst, ihrer Auslegung und Anwendung in der Praxis. Entstanden ist eine Liste mit wichtigen Fragen (FAQs) und Antworten zur „Arbeitsmedizinischen Prävention“, die der AfAMed erarbeitet hat (Stand 9/2014). Die FAQ-Liste ist eine wichtige Arbeitshilfe für Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz, die Klarheit bringen und das Verständnis einer komplizierten Materie fördern soll.
Die Liste mit dem umfassenden Fragenkatalog (www.baua.de, Suche: AfAMed) füllt 25 Druckseiten. Es gibt ein Vorwort, viele Begriffsklärungen sowie grundlegende Erläuterungen dazu, welche Arten von Vorsorge die ArbMedVV regelt - wie

  • Pflichtvorsorge
  • Angebotsvorsorge
  • Wunschvorsorge etc.

In der Praxis sind Unterschiede bzw. Übereinstimmungen bei den Vorsorgearten (oder „Vorsorgeuntersuchungen“) entscheidend. Beantwortet werden auch Fragen zur Vorsorgebescheinigung, zur Bescheinigung der „gesundheitlichen Unbedenklichkeit“ (Tätigkeitsvoraussetzung), zu Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen. Impfungen und Impfempfehlungen (STIKO), die Vorsorgekartei des Arbeitgebers sowie Datenschutzfragen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden angesprochen: Wer darf was weitergeben/erfahren? Außerdem geht es um Chemoprävention und Vorsorgemaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen aller Art.

Weitere Informationen
FAQs zur ArbMedVV und Infos zum AfAMed unter www.baua.de

© bund-verlag.de (BE)

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