Arbeitszeit

Arbeitsminister Heil erlaubt 12-Stunden-Schichten

09. April 2020 Corona
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Quelle: © Joachim Wendler / Foto Dollar Club

Systemrelevante Beschäftigte sollen krisenbedingt bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten »dürfen«. Das regelt eine Rechtsverordnung vom 7.4.2020, welche Arbeitsminister Heil zusammen mit Gesundheitsminister Spahn erlassen hat.

Nicht verlängert, sondern verkürzt wird hingegen die Mindestruhezeit zwischen Arbeitsende und -beginn – und zwar von üblicherweise elf auf nun nur noch neun Stunden. Die sogenannte »Covid-19-Arbeitszeitverordnung« lockert damit die §§ 3 und 5 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für die Dauer der Corona-Krise und ist zunächst bis 31. Juli befristet.

Welche Beschäftigten sind betroffen?

Die Ausnahmen dienen der »Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern sicherstellen« und erfasst Tätigkeiten, die hierzu erforderlich sind – so die Verordnung. Dazu dürften insbesondere medizinische Berufe zählen – genauso natürlich Beschäftigte bei Polizei und Feuerwehr. Sie erfasst aber auch Beschäftigte, die in der Produktion und Distribution sog. »existenzieller Güter« tätig sind.

Was ist die rechtliche Grundlage der Verordnung?

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 Abs. 4 des ArbZG, der Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz in »außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen« zulässt. Die Regelung ist ebenfalls ein Produkt der Corona-Krise: Sie wurde am 27.3.2020 als Teil des Corona-Krisenpakets in das Arbeitszeitgesetz aufgenommen. Zwar war es auch vorher möglich, dass die Landesämter in betrieblichen Ausnahmefällen Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden genehmigen. Eine so flächendeckende Regelung ist aber ein Novum und betrifft nun natürlich genau die Beschäftigten, die ohnehin durch die Corona-Krise bereits außergewöhnlich stark belastet sind.


Kurz gefasst im Video: Ausnahmen bei den Arbeitszeiten und Ruhezeiten

Für bestimmte medizinische Branchen gelten  Ausnahmen von den regulären Arbeits- und Ruhezeiten. Wie diese aussehen, wie lange die Ausnahmen gelten und was zu beachten ist, um den Arbeitsschutz für die Beschäftigten zu retten, erfahren Sie hier.


Die Gefahr: Unzureichender Gesundheitsschutz für die Betroffenen

So warnt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke davor, mit der Gesundheit dieser Beschäftigten »Schindluder zu treiben« und fordert die Arbeitgeber gleichzeitig auf, sich der Verantwortung für ihre Beschäftigten zu stellen und die Notfallregeln nur zu nutzen, »wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind«.

Kritisch äußert sich auch die Opposition: »In Zeiten der Corona-Pandemie ist der Gesundheitsschutz für die Menschen das Allerwichtigste. Wenn jetzt gerade diejenigen, die sowieso schon am Anschlag arbeiten, noch länger arbeiten sollen und keine angemessenen Ruhephasen mehr haben, dann ist das absolut kontraproduktiv«, so Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Grünen.

(CT)

Quellen:

Covid-19-Arbeitszeitverordnung

Pressemitteilung ver.di Bundesvorstand, 7.4.2020: Arbeitszeitverordnung: Ausnahmeregeln sind nur in dringenden Notfällen gerechtfertigt

Pressemitteilung der Bundestagsfragktion Bündnis 90 die Grünen, 7.4.2020: Die 60-Stunden-Woche ist das Gegenteil von Gesundheitsschutz

 

 

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