Gesetzesvorhaben

Arbeitsminister Heil plant ein »Arbeit-von-morgen-Gesetz«

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Quelle: © apfelweile / Foto Dollar Club

Mit einem »Arbeit-von-morgen-Gesetz« will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Kurzarbeitergeld vereinfachen und die Weiterbildung fördern. Beides soll im Fall einer Wirtschaftskrise Arbeitsplätze in Unternehmen schützen und die Qualifikation der Beschäftigten zukunftsfest machen. Der DGB hält das für den richtigen Ansatz.

Das geplante Gesetz soll an das »Qualifizierungschancengesetz« anknüpfen. Wo immer es gehe, solle künftig Kurzarbeit auch mit Qualifizierung verbunden werden, so der SPD-Politiker. Das Qualifizierungschancengesetz soll durch eine »zweite Förderlinie« erweitert werden. Dadurch sollen höhere Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für die Qualifizierung sowie zum Lohn möglich werden.

Das ist geplant:

  • Beschäftigte, die in einem Unternehmen, in dem sie keine dauerhafte Perspektive mehr haben arbeiten, sollen zunächst mit öffentlicher Förderung im Betrieb bleiben können. Auch bei dieser »Perspektivqualifizierung« soll es Zuschüsse sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn geben.
  • Überführt ein Unternehmen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft, weil sie im angestammten Betrieb keine Perspektive mehr haben, soll dort längere Weiterbildung ermöglicht werden. Heute geltende Regeln – etwa die, dass Betroffene mindestens 45 Jahre alt sein müssen – sollen gelockert werden.
  • Für den Fall, dass Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise Kurzarbeitergeld beziehen und in einer Weiterbildung sind, soll es erleichtert werden, dass die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers vom Staat übernommen werden. Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld sollen im Krisenfall schnell eingeführt werden können.

DGB erwartet zügige Ausgestaltung des Gesetzentwurfs

Arbeitnehmern würde die Kombination aus Kurzarbeitergeld und Weiterbildung Sicherheit geben. Heils Pläne seien damit »im Interesse der Beschäftigten«, so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Auch die Arbeitgeber müssten daran interessiert sein, in Zeiten struktureller Umbrüche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten und zu qualifizieren.

»Es ist richtig, jetzt die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu schärfen und vorhandene Lücken zu schließen. Die Maschen der sozialen Sicherung müssen so gestrickt werden, dass alle vom Strukturwandel Betroffenen aufgefangen werden können«, betont auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. »Die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass Umbrüche ihnen neue Chancen bieten und nicht zu Abwärtsspiralen führen.«

Der DGB erwartet jetzt eine zügige Ausgestaltung des Gesetzentwurfes. »Hierzu gehören das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen, die Förderung des Erlernens neuer Berufe im Beschäftigungsverhältnis und die stärkere Verknüpfung von Weiterbildung und Kurzarbeit – all dies sind zentrale Gewerkschaftsforderungen«, so Buntenbach.

Wichtig sei es, die Betriebsparteien einzubeziehen, wenn es darum geht, Qualifizierungspläne zu erstellen. Das Recht auf Nachqualifizierung sollte auch durch verbesserte Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit flankiert werden. Denn heute können sich viele Arbeitslose schlichtweg eine längere Umschulung nicht leisten.

Quellen:

PM des DGB vom 13.8.2019; www.ntv.de - Meldung vom 13.8.2019.

© bund-verlag.de (ls)

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