Schwerbehindertenrecht

Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten

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Quelle: © D. Ott / Foto Dollar Club

Schwerbehinderte Menschen haben gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf einen Arbeitsplatz und ein Arbeitsumfeld, die nicht nur auf ihre Konstitution Rücksicht nehmen, sondern ihnen auch die Chance bieten, sich weiter zu entwickeln. Wie SBV, Betriebsrat und Personalrat dies unterstützen können, lesen Sie in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 3/2019.

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Beschäftigte haben gegen ihren Arbeitgeber einen individuellen Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Der ist in § 164 Abs. 4 SGB IX geregelt.

Das Gesetz nennt verschiedene Teilaspekte dieses Anspruchs:

  • Das Recht, individuelle Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst vollständig zu verwerten und weiter zu entwickeln (§ 164 S. 1 Nr. 1 SGB IX).
  • Das Recht auf geförderte oder sogar bevorzugte Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung (§ 164 S. 1 Nr. 2 und 3 SGB IX).
  • Das Recht auf behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeit: Der Arbeitgeber muss Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld behinderungsgerecht einrichten und den Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Hilfen ausstatten (§ 164 S. 1 Nr. 4 und 5 SGB IX).

Ihren Anspruch können Beschäftigte selbst durchsetzen, aber in vielen Fällen kann die Schwerbehindertenvertretung (SBV) dafür wichtige Vorarbeit oder Hilfe leisten, oft in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder Personalrat. Wie dies funktioniert, lesen Sie im Beitrag von Anne Weidner, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • welche Aufwendungen dem Arbeitgeber zumutbar sind, um die schwerbehinderten Menschen in seinem Betrieb zu fördern
  • wann der Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte bei Fortbildungen bevorzugt berücksichtigen muss
  • wie schwerbehinderte Beschäftigte behinderungsgerechte Arbeitszeiten und die Befreiung von Mehrarbeit beantragen (Musterschreiben).

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Geheimnisse schützen: Was Sie als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder stellvertretendes SBV-Mitglied vertraulich behandeln müssen
  • Vor Gericht: Wie Sie Ihre Rechte als Vertrauensperson erfolgreich durchsetzen
  • Schulungen: Was Arbeitsgerichte zum Schulungsanspruch der Vertrauensperson entschieden haben
  • Rechtsprechung: Wann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Änderung seines Schwerbehindertenstatus mitteilen muss.

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© bund-verlag.de (ck)                                       

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