Fachmodul Update

Arbeitsrecht kompakt online – jetzt aktualisiert!

11. Dezember 2023
Arbeitsrecht kompakt online. Klicken, um ein Test-Abo zu bestellen.

Update 2023: Der Kompaktkommentar Arbeitsrecht ist auf dem neuesten Stand. Die Aktualisierungen umfassen unter anderem die aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, zu Verjährung und Verfall von Urlaub vor allem bei langer Krankheit, zudem die Neuerungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, beim Teilzeit- und Befristungsgesetz und beim Nachweisgesetz.

Unser umfangreicher Kommentar zum Individualarbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Moduls »Arbeitsrecht kompakt online«, und hält Euch über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden. Er zeichnet sich durch seine klare Verständlichkeit, praxisnahe Ausrichtung und umfassende Aktualität aus. Er erläutert die wichtigsten Regelungen des Individualarbeitsrechts – konzentriert aufbereitet in einem Werk und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung.

Diese wichtigen Themen wurden in unserem Update berücksichtigt:

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):

Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer:innen konkret und transparent auffordern, ihren Urlaub zu nehmen. Er muss klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahrs oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er nicht beantragt wird. Außerdem steht nun fest, dass Jahresurlaub auch bei längerer Krankheit nicht einfach so verfallen darf.

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen darf die Probezeit nicht mehr starr maximal 6 Monate betragen. Sie muss im Verhältnis zu der Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Eine unwirksame Probezeitregelung kann sonst die ordentliche Kündigungsmöglichkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses gänzlich ausschließen.

Nachweisgesetz (NachwG):

Arbeitgeber müssen künftig bei Einstellungen von Mitarbeitern mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf neue und bestehende Arbeitsverträge.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG):

Verbot der Fremdfirmenarbeit im Bereich der Fleischwirtschaft durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz sowie die Anhebung der Lohnuntergrenze für Leiharbeitnehmer:innen.

Über ein Testabo können Sie sich von den umfassenden Inhalten des Moduls selbst überzeugen. 

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