Arbeitszeiterfassung ist schon jetzt Pflicht

»Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.«, so Gallner bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt.
Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten seien aber nicht passé. »Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab«, so Gallner.
Auswirkungen auf rund 41 Millionen Beschäftigte
Auswirkungen habe die Entscheidung quasi auf alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland. »Die Entscheidung ist ein Politikum«, so Gallner. Die äußerst strittige Debatte derzeit sei erwartbar gewesen. Nach Ansicht der BAG-Präsidentin schränkt die Zeiterfassung flexible Arbeitszeitmodelle nicht ein. Auch bei ihnen würden Regeln wie die elfstündige Ruhezeit pro Tag gelten.
Weitere Grundsatzurteile in diesem Jahr
Für dieses Jahr kündigte die Präsidentin des BAG weitere Grundsatzurteile an. Es gehe vor allem um die Höhe von Nachtarbeitszuschlägen und um Diskriminierungsfälle im Job.
Zu dem Streit um Nachtarbeitszuschläge in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie lägen allein beim BAG rund 400 Fälle vor. Nach Schätzungen seien es etwa 6000 Fälle bei den Arbeitsgerichten der Bundesländer. Die erste Entscheidung, bei der es um den Getränkekonzern Coca-Cola gehe, werde voraussichtlich am 22. Februar fallen, so Inken Gallner.
Außerdem lägen mehrere Klagen zum Antidiskriminierungsrecht vor. Es stimme sie hoffnungsvoll, dass sich immer mehr Menschen, die sich diskriminiert sehen, den Weg durch die Arbeitsgerichtsinstanzen nehmen, so Gallner. »Arbeitnehmer trauen sich zu klagen.« Das sei möglicherweise auch dem stabilen Arbeitsmarkt zu verdanken.
Weitere Informationen:
- Die Grundsatzentscheidung des BAG (13.9.2022 – 1 ABR 22/21) findet Ihr hier.
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommt europaweit (EuGH 14.5.2019 – C-55/18)
- Arbeitszeitgesetz: Reform für 2023 geplant
- Interview mit Micha Klapp, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand: »Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice sind weiterhin möglich«
- 7 Fragen zur Arbeitszeiterfassung: Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Bachner
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