Arbeitszeit

Arbeitszeitkonten – Alles Wichtige auf einen Blick

23. Februar 2023
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Quelle: © Joachim Wendler / Foto Dollar Club

Arbeitgeber müssen alle Arbeitszeiten komplett erfassen. Ein wichtiges Instrument dafür sind Arbeitszeitkonten. Müssen bzw. dürfen Arbeitgeber Arbeitszeitkonten einführen? Welche Arten gibt es? Und was sollten Betriebs- und Dienstvereinbarungen dazu behandeln? Rechtsanwalt Alexander Simon verrät es in Ausgabe 3/2023 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«!

Eine allgemein verbindliche Definition von Arbeitszeitkonten gibt es nicht. Allgemein lässt sich sagen, dass auf einem Arbeitszeitkonto Zeitguthaben von Beschäftigten erfasst werden. Das Konto geht dabei von zwei Werten aus: der Soll-Arbeitszeit und der Ist-Arbeitszeit. Die Soll-Arbeitszeit ist die vertraglich vorgeschriebene Arbeitszeit, die Ist-Arbeitszeit die tatsächlich gearbeitete Zeit. Dabei kann die Ist-Zeit von der Soll-Zeit abweichen. Das Arbeitszeitkonto zeigt diese Abweichungen dann entweder in Form von Minus-/Fehlstunden (Ist-Arbeitszeit ist geringer als die Soll-Arbeitszeit) bzw. in Form von Plus-/Überstunden an (Ist-Arbeitszeit ist höher als die Soll-Arbeitszeit).

Was für Konten gibt es?

Am häufigsten sind Kurzzeitkonten wie etwa Gleitzeit-, Überstunden- oder Jahresarbeitszeitkonten. Sie dienen der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit. Nach Bedarf helfen sie beim Ausgleich betrieblicher Produktionszyklen oder betrieblicher Bedarfe. Für sie wird ein Zeitraum vereinbart, in dem der Ausgleich der Plus- bzw. Minusstunden stattfinden muss. Kurzzeitkonten müssen meist innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden, das bedeutet zum Jahresende müssen sie auf null stehen (»Nulldurchlauf«).

Für einen schnelleren Überblick können Kurzzeitkonten optional als Ampelkonto geführt werden. Dabei werden die Plus- und Minusstunden vergleichbar einer Verkehrsampel in drei Bereiche eingeteilt – in einen grünen, gelben und roten Bereich (siehe folgendes Beispiel). Das hat den Vorteil, dass das Arbeitszeitkonto nicht unbemerkt immer weiter „vollläuft“. Durch die eingebauten Aufmerksamkeitsschwellen werden die Beteiligten darauf hingewiesen, dass je nach Stand bestimmte Maßnahmen erforderlich werden.

Außerdem in diesem Beitrag:

  • Muss der Arbeitgeber Arbeitszeitkonten führen?
  • Inhalte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Kappungsgrenzen in Arbeitszeitkonten
  • Abgeltung von Plusstunden
  • Besonderheit bei Minusstunden: Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Kündigung
  • Mustervereinbarung zu Arbeitszeitkonten und Zeiterfassung

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Ausgabe 8/2022.

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