Arbeitszeitlockerungen wegen Omikron?

Die Arbeitszeitlockerung soll in Hessen durch Allgemeinverfügung angeordnet werden. Das ist eine Verfügung, die sich zum Beispiel an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet – in diesem Fall an die Beschäftigten von Betrieben, die zur kritischen Infrastruktur zählen.
Mit der Allgemeinverfügung sollen zwei Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz möglich werden: Und zwar sollen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen arbeiten und die tägliche Höchstarbeitszeit soll auf maximal zwölf Stunden pro Tag heraufgesetzt werden.
Eine entsprechende Allgemeinverfügungen wird das Regierungspräsidium Gießen erlassen.
Was ist der Sinn dieser Allgemeinverfügung?
Die Allgemeinverfügungen sollen die existenzielle Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten und omikron-bedingtem Personalmangel entgegenwirken.
Was gehört zur kritischen Infrastruktur bzw. zur existenziellen Grundversorgung?
Dazu zählt etwa die Versorgung mit Lebens- und Hygienemitteln, Medizinprodukten, Arzneimitteln und das Gewährleisten der Daseinsvorsorge, des Gesundheitssystems und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Für wen gelten die Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz?
Für Beschäftigte ab 18 Jahren mit Tätigkeiten in den Bereichen wie Medizinprodukte, Arzneimittel und weitere apothekenübliche Artikel sowie in der Produktion, beim Abfüllen, Verpacken, Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs ist Sonn- und Feiertagsarbeit möglich.
Für Beschäftigte ab 18 Jahren in den oben genannten Bereichen ist das Heraufsetzen der täglichen Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag möglich. Außerdem auch für Beschäftigte ab 18 Jahren in Not- und Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr, im Bereich von Sicherheit und Ordnung und in weiteren Bereichen.
Wie lange gilt die Allgemeinverfügung?
Grundsätzlich ist sie befristet vorgesehen bis zum 31.3.2022. Sie ist aufzuheben, wenn sich die pandemische Lage verbessert und die geregelten Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz nicht mehr notwendig sind.
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