Inklusion mit vier Pfoten
Lange gab es keine oder nur sehr wenige ausdrücklichen Regelungen zum Umgang mit Assistenzhunden bzw. mit diesen verbundenen relevanten Bereichen wie etwa der Zutritt zu öffentlichen (z. B. Bahnhöfe, Bahnverkehr) und privaten Einrichtungen (z. B. Arztpraxen), zu denen vielleicht ansonsten der Zutritt für Hunde verboten ist.
Das Teilhabestärkungsgesetz von 2021 hat bdie rechtliche Situation für Assistenzhunde verbessert: Seitdem trifft das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in den §§ 12e bis 12 l verschiedene Regelungen zur Ausbildung und Haltung von Assistenzhunden. Ergänzt bzw. konkretisiert werden die Regelungen des BGG durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV), welche am 1. 3. 2023 in Kraft getreten ist.
In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 6/2024 erläutert Dr. Maren Conrad-Giese in »Teilhabehelfer – Assistenzhund«, wie Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden geregelt sind und welche Duldungspflichten den Zugang von Assistenzhunden zu öffentlichen Einrichtungen regeln.
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
Unfall auf versicherten Wegen (Prof. Dr. Daniel Hlava)
Zusatzurlaub nach SGB IX (Dr. Maren Conrad-Giese)
ArbG Köln: Präventionsverfahren vor Kündigung?
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