Auch für Lehrer ist der Schulbesuch Pflicht

Die Antragstellerin ist verbeamtete Lehrerin an einer Frankfurter Grundschule. Angesichts der COVID-19-Pandemie wollte sie erreichen, nicht zum Präsenzunterricht an der Schule erscheinen zu müssen, bis ein hinreichender Hygieneplan und ein hinreichendes Arbeitsschutzkonzept vorgelegt werden.
Beamtin muss ihrer Treuepflicht nachkommen
Das VG Frankfurt hat den Antrag abgelehnt. Es fehlte unter anderem an der besonderen Eilbedürftigkeit. Es sei aufgrund der aktuellen Situation nicht davon auszugehen, dass bis zu den Sommerferien alle Grundschüler oder zumindest die meisten Grundschüler in den Schulbetrieb zurückkehren würden. Die Wiederaufnahme des Normalbetriebes mit allen Schülern und zusätzlicher Frühbetreuung sei nicht zu erwarten.
Zudem seien an der Schule der Antragstellerin unter Vorkehrungen getroffen worden, die Gefahren für Schüler und Personal minimieren. Mit dem am 22. April 2020 veröffentlichten Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen habe der Dienstherr seinen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Wiederaufnahme des Schulbetriebes angesichts der jeweils aktuellen Entwicklung der Pandemie in nicht zu beanstandender Weise genutzt. Einen bis ins letzte Detail ausgearbeiteten Hygieneplan könnten die Lehrer nicht erwarten. Sollte ein allumfassender Gesundheitsschutz auch im Bereich der Daseinsvorsorge hergestellt werden, würde die Versorgung der Bevölkerung zusammenbrechen, so das VG Frankfurt. Die Antragstellerin habe als verbeamtete Lehrerin aufgrund ihrer Treuepflicht die den Schulen übertragene Verantwortung gegenüber Schulkindern und Familien mitzutragen.
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Quelle
Aktenzeichen 9 L 1127/20.F