Auch im Winter sicher unterwegs − so klappt`s
Für einen wirksamen Schutz vor den besonderen Risiken im Winter gilt es bereits frühzeitig vorhandene Konzepte auf Aktualität zu prüfen sowie Führungskräfte und Beschäftigte hinsichtlich spezifischer Risiken zu informieren und zu sensibilisieren.
Um die Anzahl an Arbeits- und Wegeunfällen möglichst gering zu halten, spielen Betriebs- und Personalräte neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten dabei eine wichtige Rolle.
Grundlage: ein stimmiges Konzept für den Winter
Ein Fundament für die wirksame Vermeidung von Arbeits- und Wegeunfällen ist ein gut strukturiertes Konzept für den Umgang mit Schnee und Glätte im Winter.
Ohne ein stimmiges Konzept werden Entscheidungen dem Bauchgefühl von einzelnen Personen überlassen, die dann sehr unterschiedlich ausfallen und zu Unterschätzungen führen können. Als Folge solcher Unterschätzungen ist dann schlimmstenfalls der Streudienst nicht rechtzeitig vorhanden, erfolgt keine Sensibilisierung von Beschäftigten durch Unterweisungen oder Sicherheitskurzgespräche oder es fehlt das Material für die internen Streudienste.
Bei der Entwicklung von solchen Konzepten sollten unbedingt alle wichtigen Personen in Betrieb oder Dienststelle an einem Tisch zusammenkommen. Hierzu zählen Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertreter des Personal- bzw. Betriebsrats, Betriebsärzte und auch eine Auswahl von Sicherheitsbeauftragten. Bei Bedarf muss auch eine konkrete Anweisung an die Beschaffungsstelle formuliert werden, wenn z. B. ein externer Streudienst beauftragt werden muss. Hierbei muss beispielsweise auf die Reaktionszeiten geachtet werden. Die Grundlage für ein solches Konzept sollte die Gefährdungsbeurteilung sein.
Rahmenbedingungen schaffen
Die winterlichen Unfallrisiken lassen sich mit einfachen Maßnahmen senken. Dazu gehört:
Winterdienst im Freien organisieren:
Bei Schnee und Glätte auf Verkehrswegen im Freien muss der Arbeitgeber schnell handeln, und zwar sowohl auf dem Betriebsgelände als auch auf den Wegen vom Parkplatz zum Arbeitsplatz. Betriebs- und Personalrat sollten darauf achten, dass der Streudienst schnellstmöglich die Arbeit aufnimmt und das die Zeit bis zum Eintreffen durch internes Personal überbrückt wird. Sollten Verkehrswege zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, so ist sich mit den zuständigen Stellen der Behörden über Maßnahmen abzustimmen.
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